Schonvermögen (Stichwort)
(10 Beiträge zum Stichwort "Schonvermögen")
Schonvermögen ist das nicht anrechenbare Vermögen im Sozialrecht – z. B. angemessener Hausrat, kleiner Barbetrag, Altersvorsorge oder angemessenes Auto. Es bleibt bei Leistungsbezug geschützt.
👇 Das Stichwort „Schonvermögen“ erläutere ich in den folgenden Beiträgen:
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