Bürgergeld-V
(11 Beiträge zum Stichwort "Bürgergeld-V")
Die Bürgergeld-Verordnung (Bürgergeld-V) konkretisiert Detailfragen zur Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen im SGB II.
Sie regelt u. a. Einkommen aus selbständiger Tätigkeit, Vermietung/Verpachtung, Kapitalvermögen, Sozialleistungen sowie Pauschalen und Absetzungen.
Historische Entwicklung
Zum 1. Januar 2023 als Nachfolgerin der ALG-II-VO in Kraft getreten; laufende Anpassungen an das Bürgergeld-System.
Aufbau & Abschnitte
- Allgemeines
- Einkommenstatbestände – Selbständigkeit, Vermietung, Kapitalvermögen, Sozialleistungen.
- Absetzungen/Pauschalen
Wichtige Vorschriften
- § 1 Bürgergeld-V – Nicht als Einkommen zu berücksichtigende Einnahmen
- § 3 Bürgergeld-V – berechnung des Einkommens aus selbstständger Arbei
- § 7 Bürgergeld-V – Nicht zu berücksichtigendes Vermögen
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Beitragsliste
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