Rechtsanwalt und Sozialrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

  • Startseite
    • Allgemeines Sozialrecht (SGB I, …) – Einführung
      • 1. SGB I – Allgemeiner Teil
      • 2. SGB X – Sozialver­waltungsverfahren
      • 3. SGG – Sozialgerichtsgesetz
      • 4. Gebühren und Kosten im Sozialrecht
      • 5. allgemeine Fragen
    • Bürgergeld (SGB II) – Einführung
      • 1. Grundlagen, Statistik, Datenschutz
      • 2. Regelbedarf
      • 3. Kosten der Unterkunft
      • 4. Mehrbedarfe beim Bürgergeld
      • 5. Einkommen und Vermögen
      • 6. Bedarfs- und Haushaltsgemeinschaft
      • 7. Leistungsminderungen
      • 8. Eingliederungsvereinbarung
      • 9. EU-Ausländer, Ausländer, Asylberechtigte
      • 10. Allgemein
    • Sozialversicherungsrecht (SGB III, … ) – Einführung
      • 1. Allgemeines Sozialver­sicherungs­recht
      • 2. Arbeitslosenversicherung (SGB III)
      • 3. Krankenversicherung (SGB V)
      • 4. Rentenversicherung (SGB VI)
      • 5. Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII)
      • 6. soziale Pflegeversicherung (SGB XI)
    • Schwerbehindertenrecht (SGB IX) – Einführung
      • 1. Feststellung der Schwerbehinderung
      • 2. Merkzeichen
      • 3. arbeitsrechtliche Bezüge
      • 4. Allgemein
    • Sozialhilfe / Grundsich… (SGB XII) – Einführung
      • 1. Einkommen und Vermögen im SGB XII
      • 2. Kosten der Unterkunft
      • 3. Haushaltsgemeinschaft
      • 4. Mehrbedarfe in der Sozialhilfe
      • 5. diverse Fragestellungen
    • Kindergeld, Wohngeld, UVG, Elterngeld – Einführung
      • 1. Kindergeld
      • 2. Wohngeld
      • 3. Unterhaltsvorschuss
      • 4. Elterngeld
      • 5. Allgemein
    • Familienunterhalt / Elternunterhalt – Einführung
      • 1. Familienunterhalt und Ehegattenunterhalt
      • 2. Berechnung des Elternunterhaltes
      • 3. Altersvorsorge
      • 4. Wohnvorteil
      • 5. Schenkung und Schenkungsrückforderung
      • 6. weitere Fragestellungen
    • Vorsorge, Betreuung, Unterbringung – Einführung
      • 1. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
      • 2. gerichtliches Betreuungsverfahren
      • 3. Unterbringung
  • Stichwortverzeichnis / §§-Verzeichnis
  • Kontakt und Anfahrt

Stichwort aufgelistet in: Stichwort- & Paragrafenverzeichnis

Nr. 2508 VV-RVG – Einigungs- und Erledigungsgebühr (Beratungshilfe) (Stichwort)

(1 Beitrag zum Stichwort "Nr. 2508 VV-RVG – Einigungs- und Erledigungsgebühr (Beratungshilfe)")

GesetzestextKommentierungBeitragsliste
Nr. 2508 VV-RVG - Einigungs- und Erledigungsgebühr (Beratungshilfe - Stand: 1. Juni 2025)

2508 Einigungs- und Erledigungsgebühr

  • (1) Die Anmerkungen zu Nummern 1000 und 1002 sind anzuwenden.
  • (2) Die Gebühr entsteht auch für die Mitwirkung bei einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern über die Schuldenbereinigung auf der Grundlage eines Plans
180,00 €

zum Stichwort RVG

Kommentierung
Die Einigungsgebühr entsteht für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrages, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird, es sei denn, der Vertrag beschränkt sich ausschließlich auf ein Anerkenntnis oder einen Verzicht (vgl. Nr. 1000 VV-RVG). Die Gebühr beträgt 150,00 € (zur Beratungshilfe allgemein vgl. auch den Beitrag Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz
 
1. Antrag und Verfahren ... | 2. Voraussetzungen ... | 3. Hinweispflicht ... | 4. Anwaltsbegühren ... | 5. Beispiele zur Abrechnung ... | 6. statistische Daten
 
(Link: zum Beitrag hier im Internetauftritt)
Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz
).

Der Abschluss eines Vergleiches ist nicht mehr erforderlich. Ein gegenseitiges Nachgeben ist daher auch nicht mehr erforderlich. Auch der Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung kann die Einigungsgebühr entstehen lassen.

Die Einigungs- oder Erledigungsgebühr kann dem Anwalt neben der Beratungshilfegebühr oder neben der Geschäftsgebühr nach Nrn. 2501 und 2503 VV-RVG zustehen.

Durch einen Klick auf einen der folgenden Links gelangen Sie in einem neuen Tab zum Wortlaut des Gebührentatbestandes mit einer kurzen Kommentierung:

  • - Nr. 1005 VV-RVG – Einigungs- und Erledigungsgebühr
     
    Einigung oder Erledigung in einem Verwaltungsverfahren in sozialrechtlichen Angelegenheiten, in denen im gerichtlichen Verfahren Betragsrahmengebühren entstehen ...
     
    (Link: zum Text mit kurzer Kommentierung hier im Internetauftritt)
    Nr. 1005 VV-RVG – Einigungs- und Erledigungsgebühr
  • - Nr. 1006 VV-RVG – Einigungs- und Erledigungsgebühr im gerichtlichen Verfahren
     
    Über den Gegenstand ist ein gerichtliches Verfahren anhängig: ...
     
    (Link: zum Text mit kurzer Kommentierung hier im Internetauftritt)
    Nr. 1006 VV-RVG – Einigungs- und Erledigungsgebühr im gerichtlichen Verfahren
  • - Nr. 1008 VV-RVG – mehrere Auftraggeber
     
    Auftraggeber sind in derselben Angelegenheit mehrere Personen:
    Die Verfahrens- oder Geschäftsgebühr erhöht sich für jede weitere Person um...
     
    (Link: zum Text mit kurzer Kommentierung hier im Internetauftritt)
    Nr. 1008 VV-RVG – mehrere Auftraggeber
  • - Nr. 2302 VV-RVG – Geschäftsgebühr in sozialrechtlichen Angelegenheiten
     
    Geschäftsgebühr in
    1. sozialrechtlichen Angelegenheiten, in denen im gerichtlichen Verfahren Betragsrahmengebühren entstehen (§ 3 RVG),
    2. Verfahren ...
     
    (Link: zum Text mit kurzer Kommentierung hier im Internetauftritt)
    Nr. 2302 VV-RVG – Geschäftsgebühr in sozialrechtlichen Angelegenheiten
  • - 2500 Beratungshilfegebühr
     
    Neben der Gebühr werden keine Auslagen erhoben. Die Gebühr kann erlassen werden. ...
     
    (Link: zum Text mit kurzer Kommentierung hier im Internetauftritt)
    Nr. 2500 VV-RVG – Schutzgebühr (Beratungshilfe)
  • - 2501 Beratungsgebühr
     
    (1) Die Gebühr entsteht für eine Beratung, wenn die Beratung nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängt.
    (2) Die Gebühr ist ...
     
    (Link: zum Text mit kurzer Kommentierung hier im Internetauftritt)
    Nr. 2501 VV-RVG – Beratungsgebühr (Beratungshilfe)
  • - 2503 Geschäftsgebühr
     
    (1) Die Gebühr entsteht für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information oder die Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrags.
    (2) Auf die Gebühren ...
     
    (Link: zum Text mit kurzer Kommentierung hier im Internetauftritt)
    Nr. 2503 VV-RVG – Geschäftsgebühr (Beratungshilfe)
  • - Nr. 3102 VV-RVG – Verfahrensgebühr vor den Sozialgerichten
     
    Verfahrensgebühr für Verfahren vor den Sozialgerichten, in denen Betragsrahmengebühren entstehen (§ 3 RVG). ...
     
    (Link: zum Text mit kurzer Kommentierung hier im Internetauftritt)
    Nr. 3102 VV-RVG – Verfahrensgebühr vor den Sozialgerichten
  • - Nr. 3106 VV-RVG – Terminsgebühr vor den Sozialgerichten
     
    Terminsgebühr in Verfahren vor den Sozialgerichten, in denen Betragsrahmengebühren entstehen (§ 3 RVG).
    Die Gebühr entsteht auch, wenn ...
     
    (Link: zum Text mit kurzer Kommentierung hier im Internetauftritt)
    Nr. 3106 VV-RVG – Terminsgebühr vor den Sozialgerichten
  • - Nr. 7002 VV-RVG – Post- und Telekommunikationsdienstleistungen
     
    Pauschale für Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen
    (1) Die Pauschale ...
     
    (Link: zum Text mit kurzer Kommentierung hier im Internetauftritt)
    Nr. 7002 VV-RVG – Post- und Telekommunikationsdienstleistungen
    .
Beitragsliste

 

In den folgenden Beiträgen habe ich den Gebührentatbestand Nr. 2500 VV-RVG angesprochen:

  • weißes Richtungsschild mit Aufschrift BeratungshilfeBeratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz

    1. Antrag und Verfahren ... | 2. Voraussetzungen ... | 3. Inhalt der Beratung … | 4. Pflichten des Anwalts ... | 5. Abrechnung des Beratungshilfescheins …

    ... | mehr

RVG – Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
Anlage 2 (zu § 13 Abs. 1 S. 3 RVG) (1)Nr. 1005 VV-RVG – Einigungs- und Erledigungsgebühr (mit Kommentierung) (2)Nr. 1006 VV-RVG – Einigungs- und Erledigungsgebühr im gerichtlichen Verfahren (2)Nr. 1008 VV-RVG - mehrere Auftraggeber (2)Nr. 2302 VV-RVG – Geschäftsgebühr (2)Nr. 2500 VV-RVG – Schutzgebühr (Beratungshilfe) (1)Nr. 2501 VV-RVG – Beratungsgebühr (Beratungshilfe) (1)Nr. 2503 VV-RVG – Geschäftsgebühr (Beratungshilfe) (2)Nr. 2508 VV-RVG – Einigungs- und Erledigungsgebühr (Beratungshilfe) (1)Nr. 3102 VV-RVG – Verfahrensgebühr (3)Nr. 3106 VV-RVG – Terminsgebühr (3)Nr. 7002 VV-RVG – Entgelte für Post- und Tele... (4)§ 1 RVG – Geltungsbereich (1)§ 2 RVG – Höhe der Vergütung (1)§ 3 RVG – Gebühren in sozialrechtlichen ... (4)§ 13 RVG – Wertgebühren (2)§ 14 RVG – Rahmengebühren (4)§ 15 RVG – Abgeltungsbereich der Gebühren (2)§ 15 a RVG – Anrechnung einer Gebühr (1)§ 17 RVG – verschiedene Angelegenheiten (2)§ 34 RVG – Beratung (1)§ 49 RVG – Gebühren aus der Staatskasse (1)

Rechtsanwalt Sönke Nippel
Kippdorfstraße 6-24
42857 Remscheid
 

Telefon: 0 21 91 / 46 00 876
 

ZUM IMPRESSUM

 
ZUR DATENSCHUTZERKLÄRUNG