Nr. 2503 VV-RVG – Geschäftsgebühr (Beratungshilfe)
2503 |
| 93,50 € |
1. Antrag und Verfahren ... | 2. Voraussetzungen ... | 3. Hinweispflicht ... | 4. Anwaltsgebühren ... | 5. Beispiele zur Abrechnung ... | 6. statistische Daten
(Link: zum Beitrag hier im Internetauftritt)Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz).
Für die Vertretung erhält der Rechtsanwalt die Geschäftsgebühr gemäß Nr. 2503 VV-RVG. Die Geschäftsgebühr beträgt 93,50 €. Der Gebührenbetrag ist durch das 3. KostRNMoG von 85,00 € auf 93,00 € erhöht worden. Es handelt sich um eine Festgebühr.
2503 VV-RVG ersetzt die Kosten der außergerichtlichen Vertretung. Ab dem Beginn eines gerichtlichen Verfahrens wird Prozesskostenhilfe
Zwei Voraussetzungen müssen für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe erfüllt sein:
1. Der Antragsteller darf nicht in der Lage sein, die Kosten einer gerichtlichen Rechtsverfolgung ganz oder teilweise selbst aufzubringen. Der Mandant muss bedürftig sein.
2. Der Antrag muss hinreichende Aussichten auf Erfolg bieten und ...
(Link: zum Beitrag hier im Internetauftritt)Prozesskostenhilfe gewährt. Aber: regelmäßig gewähren Gerichte auch Beratungshilfe für die Prüfung der Erfolgsaussichten einer Klage bzw. für die Prüfung eines eventuellen Klageabweisungsantrages. Dann fällt regelmäßig aber nicht eine Geschäftsgebühr, sondern eine Beratungsgebühr gemäß 2501 Beratungsgebühr
(1) Die Gebühr entsteht für eine Beratung, wenn die Beratung nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängt.
(2) Die Gebühr ist ...
(Link: zum Text mit kurzer Kommentierung hier im Internetauftritt)Nr. 2501 VV-RVG an.
Die Abgrenzung einer reinen Beratung von einer Vertretung kann im Einzelfall schwierig sein. Entscheidend ist regelmäßig, ob der Anwalt nach außen tätig wird. Findet nur eine Beratung statt, so entsteht lediglich die Beratungsgebühr gemäß Nr. 2501 VV-RVG.
In Angelegenheiten des Strafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts kann nach § 2 Abs. 2 S. 2 BerHG Beratungshilfe nur für eine Beratung, nicht aber für eine Vertretung bewilligt werden. Demzufolge kann dort keine Geschäftsgebühr nach Nr. 2503 VV-RVG bewilligt werden.
Für die Höhe der Gebühr ist unerheblich, wie umfangreich die Tätigkeit ist. Auch ein äußerst hoher Gegenstandswert hat keinen Einfluss auf die Gebühr.
Bei mehreren Auftraggebern erhöht sich die Beratungshilfegebühr um 30 % je weiterem Auftraggeber gemäß Nr. 1008 VV-RVG – mehrere Auftraggeber
Auftraggeber sind in derselben Angelegenheit mehrere Personen:
Die Verfahrens- oder Geschäftsgebühr erhöht sich für jede weitere Person um...
(Link: zum Text mit kurzer Kommentierung hier im Internetauftritt)Nr. 1008 VV-RVG.
Einen Anspruch auf Vergütung durch die Landeskasse hat der Rechtsanwalt, der einen Rechtssuchenden im Rahmen der staatliche geregelten Beratungshilfe vertreten hat und der dafür einen Beratungshilfeschein vorlegen kann.
Durch einen Klick auf einen der folgenden Links gelangen Sie in einem neuen Tab zum Wortlaut des Gebührentatbestandes mit einer kurzen Kommentierung:
- - Nr. 1005 VV-RVG – Einigungs- und Erledigungsgebühr
Einigung oder Erledigung in einem Verwaltungsverfahren in sozialrechtlichen Angelegenheiten, in denen im gerichtlichen Verfahren Betragsrahmengebühren entstehen ...
(Link: zum Text mit kurzer Kommentierung hier im Internetauftritt)Nr. 1005 VV-RVG – Einigungs- und Erledigungsgebühr - - Nr. 1006 VV-RVG – Einigungs- und Erledigungsgebühr im gerichtlichen Verfahren
Über den Gegenstand ist ein gerichtliches Verfahren anhängig: ...
(Link: zum Text mit kurzer Kommentierung hier im Internetauftritt)Nr. 1006 VV-RVG – Einigungs- und Erledigungsgebühr im gerichtlichen Verfahren - - Nr. 1008 VV-RVG – mehrere Auftraggeber
Auftraggeber sind in derselben Angelegenheit mehrere Personen:
Die Verfahrens- oder Geschäftsgebühr erhöht sich für jede weitere Person um...
(Link: zum Text mit kurzer Kommentierung hier im Internetauftritt)Nr. 1008 VV-RVG – mehrere Auftraggeber - - Nr. 2302 VV-RVG – Geschäftsgebühr in sozialrechtlichen Angelegenheiten
Geschäftsgebühr in
1. sozialrechtlichen Angelegenheiten, in denen im gerichtlichen Verfahren Betragsrahmengebühren entstehen (§ 3 RVG),
2. Verfahren ...
(Link: zum Text mit kurzer Kommentierung hier im Internetauftritt)Nr. 2302 VV-RVG – Geschäftsgebühr in sozialrechtlichen Angelegenheiten - - 2500 Beratungshilfegebühr
Neben der Gebühr werden keine Auslagen erhoben. Die Gebühr kann erlassen werden. ...
(Link: zum Text mit kurzer Kommentierung hier im Internetauftritt)Nr. 2500 VV-RVG – Schutzgebühr (Beratungshilfe) - - 2501 Beratungsgebühr
(1) Die Gebühr entsteht für eine Beratung, wenn die Beratung nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängt.
(2) Die Gebühr ist ...
(Link: zum Text mit kurzer Kommentierung hier im Internetauftritt)Nr. 2501 VV-RVG – Beratungsgebühr (Beratungshilfe) - - 2508 Einigungsgebühr
(1) Die Anmerkungen zu Nummern 1000 und 1002 sind anzuwenden.
(2) Die Gebühr entsteht auch ...
(Link: zum Text mit kurzer Kommentierung hier im Internetauftritt)Nr. 2508 VV-RVG – Einigungs- und Erledigungsgebühr (Beratungshilfe) - - Nr. 3102 VV-RVG – Verfahrensgebühr vor den Sozialgerichten
Verfahrensgebühr für Verfahren vor den Sozialgerichten, in denen Betragsrahmengebühren entstehen (§ 3 RVG). ...
(Link: zum Text mit kurzer Kommentierung hier im Internetauftritt)Nr. 3102 VV-RVG – Verfahrensgebühr vor den Sozialgerichten - - Nr. 3106 VV-RVG – Terminsgebühr vor den Sozialgerichten
Terminsgebühr in Verfahren vor den Sozialgerichten, in denen Betragsrahmengebühren entstehen (§ 3 RVG).
Die Gebühr entsteht auch, wenn ...
(Link: zum Text mit kurzer Kommentierung hier im Internetauftritt)Nr. 3106 VV-RVG – Terminsgebühr vor den Sozialgerichten - - Nr. 7002 VV-RVG – Post- und Telekommunikationsdienstleistungen
Pauschale für Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen
(1) Die Pauschale ...
(Link: zum Text mit kurzer Kommentierung hier im Internetauftritt)Nr. 7002 VV-RVG – Post- und Telekommunikationsdienstleistungen.
In den folgenden Beiträgen habe ich den Gebührentatbestand des Nr. 2503 VV-RVG angesprochen:
niedrigerer Kostenerstattungsanspruch trotz erfolgreichen Tätigwerden
... niedrigerer Kostenerstattungsanspruch trotz erfolgreichem Widerspruchs- bzw. Klageverfahrens nach Tätigwerden im Antragsverfahren ...
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Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz
1. Antrag und Verfahren ... | 2. Voraussetzungen ... | 3. Inhalt der Beratung … | 4. Pflichten des Anwalts ... | 5. Abrechnung des Beratungshilfescheins …
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