Rechtsanwalt und Sozialrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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      • 1. SGB I – Allgemeiner Teil
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    • Sozialversicherungsrecht (SGB III, … ) – Einführung
      • 1. Allgemeines Sozialver­sicherungs­recht
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      • 1. Einkommen und Vermögen im SGB XII
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      • 1. Kindergeld
      • 2. Wohngeld
      • 3. Unterhaltsvorschuss
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      • 2. Berechnung des Elternunterhaltes
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      • 6. weitere Fragestellungen
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Stichwort aufgelistet in: Stichwort- & Paragrafenverzeichnis

Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) – Arbeitsförderung

(16 Beiträge zum Stichwort "Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) – Arbeitsförderung")

Das Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) regelt die Arbeitsförderung in Deutschland. Es soll Arbeitslosigkeit vermeiden, berufliche Eingliederung fördern und die Qualifikation von Arbeitskräften verbessern. Es enthält sowohl Regelungen zur aktiven Förderung (z. B. Vermittlung, Weiterbildung) als auch zur finanziellen Absicherung durch Arbeitslosengeld.

Historische EntwicklungAufbau & AbschnitteWichtige VorschriftenBeitragsliste

Historische Entwicklung

Die Ursprünge der Arbeitsförderung reichen in Deutschland bis ins 19. Jahrhundert zurück, als erste staatliche Maßnahmen zur Unterstützung von Arbeitsuchenden entwickelt wurden. Mit der Einführung der Arbeitslosenversicherung 1927 erhielten Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Unterstützung im Falle von Arbeitslosigkeit. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Arbeitsförderungsrecht im Arbeitsförderungsgesetz (AFG) von 1969 neu geordnet.

In den letzten 10–15 Jahren wurden die Vorschriften des SGB III zur mehrfach reformiert: Es erfolgten Anpassungen bei der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I, eine stärkere Ausrichtung auf Qualifizierung sowie die Integration moderner Arbeitsmarktinstrumente. Ziel war stets, die Vermittlungschancen zu erhöhen und die Beschäftigungsfähigkeit zu sichern.

Aufbau und Abschnitte

  • Allgemeine Vorschriften (§§ 1–16) – Zielsetzungen, Grundsätze und Geltungsbereich.
  • Leistungen der aktiven Arbeitsförderung (§§ 17–131) – z. B. Berufsberatung, Vermittlung, Weiterbildung, Förderung der Selbstständigkeit.
  • Leistungen bei Arbeitslosigkeit (§§ 132–175) – Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld.
  • Organisation der Bundesagentur für Arbeit (§§ 176–400) – Aufbau, Aufgaben und Finanzierung.

Wichtige Vorschriften (Schnelleinstieg)

  • § 38 SGB III – Rechte und Pflichten der Ausbildung- und Arbeitsuchenden
  • § 138 SGB III – Arbeitslosigkeit
  • § 159 SGB III – Rechte und Pflichten der Ausbildung- und Arbeitsuchenden

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Beitragsliste

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Sozialgesetzbuch III - Arbeitsförderung
§ 1 SGB III – Ziele der Arbeitsförderung (1)§ 38 SGB III – Rechte und Pflichten der Ausbildung- und Arbeitsuchenden (3)§ 60 SGB III – Förderungsberechtigter Personenkreis bei Berufsausbildung (1)§ 74 SGB III – Assistierte Ausbildung (1)§ 138 SGB III – Arbeitslosigkeit (2)§ 141 SGB III – Arbeitslosmeldung (1)§ 145 SGB III – Minderung der Leistungsfähigkeit (3)§ 146 SGB III – Leistungsfortzahlung bei ... (2)§ 147 SGB III – Grundsatz (2)§ 148 SGB III – Minderung der Anspruchsdauer (2)§ 149 SGB III – Grundsatz (1)§ 151 SGB III – Bemessungsentgelt (1)§ 153 SGB III – Leistungsentgelt (1)§ 155 SGB III - Anrechnung von Nebeneinkommen (1)§ 157 SGB III – Ruhen des Anspruchs bei ... (2)§ 158 SGB III – Ruhen des Anspruchs bei ... (1)§ 159 SGB III – Ruhen bei Sperrzeit (3)§ 165 SGB III – Insolvenzgeld – Anspruch (1)§ 167 SGB III – Höhe (1)§ 169 SGB III – Anspruchsübergang (1)§ 281 SGB III - Arbeitsmarktstatistiken (1)§ 309 SGB III – Allgemeine Meldepflicht (1)§ 324 SGB III – Antrag vor Leistung (1)§ 327 SGB III – Zuständigkeit – Grundsatz (1)§ 328 SGB III – Vorläufige Entscheidung (1)§ 330 SGB III – Sonderregelungen für die Aufhebung von Verwaltungsakten (1)§ 331 SGB III – Vorläufige Zahlungseinstellung (1)§ 341 SGB III – Beitragssatz und Beitragsbemessung (1)§ 367 SGB III – Bundesagentur für Arbeit (1)

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