Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) – Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz
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Das Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) regelt das Verwaltungsverfahren im Sozialrecht, den Datenschutz sowie den Schutz von Sozialdaten. Es bildet damit die Grundlage für das Handeln der Verwaltung und die Rechte der Bürgerinnen und Bürger im sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren.
Zentrale Inhalte sind Verfahrensgrundsätze, Mitwirkungs- und Auskunftspflichten, der Erlass und die Aufhebung von Verwaltungsakten sowie Regelungen zum Widerspruchsverfahren. Das SGB X ist damit ein Querschnittsgesetz, das für alle Bereiche des Sozialrechts gilt.
Historische Entwicklung
Das SGB X trat zum 1. Januar 1981 in Kraft und fasste erstmals einheitliche Vorschriften für das sozialrechtliche Verwaltungsverfahren zusammen. Ziel war es, Bürgerrechte zu stärken, Verwaltungsabläufe zu vereinheitlichen und den Datenschutz im Sozialrecht zu verankern.
In den letzten 10–15 Jahren wurde das Gesetz mehrfach reformiert, u. a. zur Anpassung an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), zur Modernisierung des Widerspruchsverfahrens und zur Vereinfachung der Kommunikation zwischen Behörden und Bürgern, auch im Zuge der Digitalisierung.
Aufbau & Abschnitte
- Allgemeine Vorschriften (§§ 1–10) – Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen, Auskunfts- und Beratungspflichten.
- Verwaltungsverfahren (§§ 17–67) – Verfahrensgrundsätze, Verwaltungsakte, Mitwirkungspflichten, Fristen, Heilung von Verfahrensfehlern.
- Schutz der Sozialdaten (§§ 67a–85a) – Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Sozialdaten, Datensicherheit.
- Rechtsbehelfsverfahren (§§ 78–88) – Widerspruchsverfahren, aufschiebende Wirkung, Abhilfe.
Wichtige Vorschriften (Schnelleinstieg)
- § 20 SGB X – Untersuchungsgrundsatz
- § 24 SGB X – Anhörung Beteiligter
- § 35 SGB X – Begründung des Verwaltungsakts
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Beitragsliste
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