Rechtsanwalt und Sozialrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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Stichwort aufgelistet in: Stichwort- & Paragrafenverzeichnis

Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) – Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz

(13 Beiträge zum Stichwort "Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) – Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz")

Das Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) regelt das Verwaltungsverfahren im Sozialrecht, den Datenschutz sowie den Schutz von Sozialdaten. Es bildet damit die Grundlage für das Handeln der Verwaltung und die Rechte der Bürgerinnen und Bürger im sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren.

Zentrale Inhalte sind Verfahrensgrundsätze, Mitwirkungs- und Auskunftspflichten, der Erlass und die Aufhebung von Verwaltungsakten sowie Regelungen zum Widerspruchsverfahren. Das SGB X ist damit ein Querschnittsgesetz, das für alle Bereiche des Sozialrechts gilt.

Historische EntwicklungAufbau & AbschnitteWichtige VorschriftenBeitragsliste

Historische Entwicklung

Das SGB X trat zum 1. Januar 1981 in Kraft und fasste erstmals einheitliche Vorschriften für das sozialrechtliche Verwaltungsverfahren zusammen. Ziel war es, Bürgerrechte zu stärken, Verwaltungsabläufe zu vereinheitlichen und den Datenschutz im Sozialrecht zu verankern.

In den letzten 10–15 Jahren wurde das Gesetz mehrfach reformiert, u. a. zur Anpassung an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), zur Modernisierung des Widerspruchsverfahrens und zur Vereinfachung der Kommunikation zwischen Behörden und Bürgern, auch im Zuge der Digitalisierung.

Aufbau & Abschnitte

  • Allgemeine Vorschriften (§§ 1–10) – Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen, Auskunfts- und Beratungspflichten.
  • Verwaltungsverfahren (§§ 17–67) – Verfahrensgrundsätze, Verwaltungsakte, Mitwirkungspflichten, Fristen, Heilung von Verfahrensfehlern.
  • Schutz der Sozialdaten (§§ 67a–85a) – Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Sozialdaten, Datensicherheit.
  • Rechtsbehelfsverfahren (§§ 78–88) – Widerspruchsverfahren, aufschiebende Wirkung, Abhilfe.

Wichtige Vorschriften (Schnelleinstieg)

  • § 20 SGB X – Untersuchungsgrundsatz
  • § 24 SGB X – Anhörung Beteiligter
  • § 35 SGB X – Begründung des Verwaltungsakts

👉 In der Sidebar finden Sie weitere Paragraphen des SGB X als Direktlinks – ideal für den schnellen Sprung zu einzelnen Normen und Erläuterungen.

Beitragsliste

👇 In den folgenden Beiträgen habe ich das SGB X behandelt:

  • Die Rechtsbehelfsbelehrung beim Verwaltungsakt im Sozialrecht 1Die Rechtsbehelfsbelehrung beim Verwaltungsakt im Sozialrecht

    Was muss eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten? Stelle/Anschrift, Frist und Form – mit Beispielen und Folgen bei Fehlern: Jahresfrist nach § 66 SGG. Praxis-Hinweise zu § 36 SGB X, § 84 SGG und § 37 SGB X

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  • Mann vor Flipboard - WiderspruchsverfahrenWiderspruch im Sozialrecht: Frist, Form, Wirkung, Dauer (mit Muster-Hinweisen)

    Widerspruch im Sozialrecht einfach erklärt: Monatsfrist & Fristberechnung, Form (Unterschrift), aufschiebende Wirkung, Akteneinsicht, Dauer (3 Monate), Kosten & Kostenerstattung

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  • Männchen vor zahlreichen Paragrafen die Arme erhebendSozialdatenschutz – Steuergeheimnis des kleinen Mannes

    Der Datenschutz ist in den Sozialgesetzbüchern maßgeblich in § 35 SGB I (Sozialgeheimnis) und den §§ 67 ff. SGB X (Verarbeitung von Sozialdaten) geregelt ...

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  • Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X: Bestandskräftige Bescheide korrigieren 2Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X: Bestandskräftige Bescheide korrigieren

    ... eine Besonderheit im Sozialrecht beinhaltet der Antrag auf Überprüfung gemäß § 44 SGB X ... bestandskräftige Entscheidungen können noch überprüft werden ...

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  • Strichmännchen lehnend an Glühbirne mit erhobenem ZeigefingerUrteile des BVerwG und des BSG zum sozialrechtlichen Herstellungsanspruch

    Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch kann eingreifen, wenn ein Berechtigter durch eine fehlerhafte Beratung einer Sozialbehörde einen Schaden erleidet ...

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  • zwei rote Paragrafen vor GesetzbuchBekanntgabe eines Verwaltungsaktes mittels einfachen Briefs, § 37 SGB X – Behauptung des Nichtzugangs

    ... zur Behauptung des Nichtzugangs eines mittels einfachen Briefs übersandten Verwaltungsakts – Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum Zugang eines VA ...

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  • Aufhebung von Verwaltungsakten nach §§ 44–49 SGB X 3Aufhebung von Verwaltungsakten nach §§ 44–49 SGB X

    Wann und wie können Verwaltungsakte aufgehoben werden? §§ 44-49 SGB X regeln Rücknahme, Widerruf und Änderung von Bescheiden – mit Beispielen & Prüfschema

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  • rotes Buch mit Aufschrift Sozialrecht und ParagrafVersäumung der Rechtsmittelfrist – Wiedereinsetzung bei fehlender Begründung oder Anhörung

    ... zur Wiedereinsetzung bei einer Versäumung der ordnungsgemäß mitgeteilten Rechtsmittelfrist bei fehlender Begründung oder Anhörung ...

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  • SGB in blauen Buchstaben neben ParagrafRücknahme und Aufhebung von Entscheidungen gemäß den §§ 45, 48 SGB X

    § 45 und § 48 SGB X – wesentliche Tatbestandsvoraussetzungen ... | schutzwürdiges Vertrauen ... | fehlender Vertrauensschutz ... | Ermessen ... | Fristen ...

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  • zwei Strichmännchen mit Bleistift und TafelDer Sozialrechtliche Herstellungsanspruch

    ... der sozialrechtliche Herstellungsanspruch gewährt einen Schadenersatzanspruch, insbesondere bei der Verletzung von Auskunfts- und Beratungspflichten ...

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  • blauer Schriftzug BürgergeldAufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen einen Erstattungsbescheid des Jobcenters

    ... Widerspruch und Klage gegen einen Erstattungsbescheid des Jobcenters haben trotz gesetzlicher Anordnung des Sofortvollzuges aufschiebende Wirkung ...

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  • Rückforderung von Sozialleistungen: Vertrauensschutz nach § 45 Abs. 2 SGB X 4Rückforderung von Sozialleistungen: Vertrauensschutz nach § 45 Abs. 2 SGB X

    Wann schützt § 45 Abs. 2 SGB X vor Rücknahme und Rückforderung? Voraussetzungen, Ausschlussgründe (Unlauterkeit), Fristen und Praxis-Tipps kompakt

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  • Der Verwaltungsakt im Sozialrecht 5Der Verwaltungsakt im Sozialrecht

    Was ist ein Verwaltungsakt? Definition nach § 31 SGB X, Merkmale, Beispiele (Bescheid, Ablehnung, Rückforderung), Bekanntgabe & Rechtsschutz

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Sozialgesetzbuch X – Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz
§ 1 SGB X – Anwendungsbereich (2)§ 8 SGB X – Begriff des Verwaltungsverfahrens (1)§ 9 SGB X – Nichtförmlichkeit des Verwaltungsverfahrens (1)§ 13 SGB X – Bevollmächtigte und Beistände (2)§ 20 SGB X – Untersuchungsgrundsatz (2)§ 24 SGB X – Anhörung Beteiligter (3)§ 25 SGB X - Akteneinsicht durch Beteiligte (2)§ 31 SGB X – Begriff des Verwaltungsaktes (1)§ 33 SGB X – Bestimmtheit und Form des Verwaltungsaktes (1)§ 35 SGB X – Begründung des Verwaltungsaktes (1)§ 36 SGB X – Rechtsbehelfsbelehrung (1)§ 37 SGB X – Bekanntgabe des Verwaltungsaktes (3)§ 39 SGB X – Wirksamkeit des Verwaltungsaktes (1)§ 41 SGB X – Heilung von Verfahrens- und Formfehlern (1)§ 44 SGB X – Rücknahme eines rechtswidrigen nicht ... (3)§ 45 SGB X – Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes (5)§ 46 SGB X – Rücknahme eines rechtmäßigen nicht ... (1)§ 47 SGB X – Rücknahme eines rechtmäßigen ... (1)§ 48 SGB X – Aufhebung eines Verwaltungsaktes mit ... (4)§ 49 SGB X – Rücknahme und Widerruf im ... (1)§ 50 SGB X – Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen (3)§ 62 SGB X – Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte (1)§ 63 SGB X – Erstattung von Kosten im Vorverfahren (5)§ 67 SGB X – Sozialdatenschutz – Begriffsbestimmung (2)§ 67 a SGB X – Erhebung von Sozialdaten (2)§ 67 b SGB X – Speicherung (1)§ 81 SGB X – Recht auf Anrufung (1)§ 82 SGB X – Informationspflichten bei der Erhebung von Sozialdaten ... (1)§ 83 SGB X – Auskunftsrecht der betroffenen Personen (1)§ 103 SGB X – Anspruch des Leistungsträgers (2)

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