Rechtsanwalt und Sozialrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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§ 15 a RVG – Anrechnung einer Gebühr

(1 Beitrag)

 
Gesetzestext (Stand: 30. Juli 2019)
§ 15a Anrechnung einer Gebühr

  • (1) Sieht dieses Gesetz die Anrechnung einer Gebühr auf eine andere Gebühr vor, kann der Rechtsanwalt beide Gebühren fordern, jedoch nicht mehr als den um den Anrechnungsbetrag verminderten Gesamtbetrag der beiden Gebühren.
  • (2) Ein Dritter kann sich auf die Anrechnung nur berufen, soweit er den Anspruch auf eine der beiden Gebühren erfüllt hat, wegen eines dieser Ansprüche gegen ihn ein Vollstreckungstitel besteht oder beide Gebühren in demselben Verfahren gegen ihn geltend gemacht werden.

zur Inhaltsübersicht RVG

 

Beitragsliste
 

In den folgenden Beiträgen habe ich § 15 a RVG angesprochen:


  • Anrechnung der nach § 63 SGB X erstattungsfähigen Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr 1
    Anrechnung der nach § 63 SGB X erstattungsfähigen Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    ... zur Höhe der nach § 63 SGB X erstattungsfähigen Geschäftsgebühr eines bereits im Verwaltungsverfahren tätig gewesenen Rechtsanwaltes ...
    ... | mehr

 

RVG – Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte


§ 1 RVG – Geltungsbereich (1)
§ 2 RVG – Höhe der Vergütung (2)
§ 3 RVG – Gebühren in sozialrechtlichen … (1)
§ 13 RVG – Wertgebühren (1)
§ 14 RVG – Rahmengebühren (3)
§ 15 RVG – Abgeltungsbereich der Gebühren (1)
§ 15 a RVG – Anrechnung einer Gebühr (1)
§ 17 RVG – verschiedene Angelegenheiten (2)
§ 49 RVG – Gebühren aus der Staatskasse (1)

Nr. 1008 VV-RVG – mehrere Auftraggeber (2)
Nr. 2302 VV-RVG – Geschäftsgebühr (1)
Nr. 2500 VV-RVG – Schutzgebühr (1)
Nr. 2501 VV-RVG – Beratungsgebühr (Beratungshilfe) (1)
Nr. 2503 VV-RVG – Geschäftsgebühr (Beratungshilfe) (1)
Nr. 2508 VV-RVG – Einigungs- und Erledigungsgebühr (Beratungshilfe) (1)
Nr. 3102 VV-RVG – Verfahrensgebühr (2)
Nr. 3106 VV-RVG – Terminsgebühr (2)
Nr. 7002 VV-RVG – Post- und Telekommunikationsdienstleistungen (1)
Rechtsanwalt Sönke Nippel
Kippdorfstraße 6-24
42857 Remscheid
 
Telefon: 0 21 91 / 46 00 876
 

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