Rechtsanwalt und Sozialrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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Paragraf aufgelistet in: Stichwort- & Paragrafenverzeichnis

§ 11 SGB II – zu berücksichtigendes Einkommen

(13 Beiträge mit § 11 SGB II – zu berücksichtigendes Einkommen)

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GesetzestextKommentierungBeitragsliste
Gesetzestext (Stand: 20.03.2025)
§ 11 Zu berücksichtigendes Einkommen

  • (1) Als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen in Geld abzüglich der nach § 11b abzusetzenden Beträge mit Ausnahme der in § 11a genannten Einnahmen sowie Einnahmen, die nach anderen Vorschriften des Bundesrechts nicht als Einkommen im Sinne dieses Buches zu berücksichtigen sind. Dies gilt auch für Einnahmen in Geldeswert, die im Rahmen einer Erwerbstätigkeit, des Bundesfreiwilligendienstes oder eines Jugendfreiwilligendienstes zufließen. Als Einkommen zu berücksichtigen sind auch Zuflüsse aus darlehensweise gewährten Sozialleistungen, soweit sie dem Lebensunterhalt dienen. Der Kinderzuschlag nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes ist als Einkommen dem jeweiligen Kind zuzurechnen. Dies gilt auch für das Kindergeld für zur Bedarfsgemeinschaft gehörende Kinder, soweit es bei dem jeweiligen Kind zur Sicherung des Lebensunterhalts, mit Ausnahme der Bedarfe nach § 28, benötigt wird.
  • (2) Einnahmen sind für den Monat zu berücksichtigen, in dem sie zufließen. Dies gilt auch für Einnahmen, die an einzelnen Tagen eines Monats aufgrund von kurzzeitigen Beschäftigungsverhältnissen erzielt werden.
  • (3) Würde der Leistungsanspruch durch die Berücksichtigung einer als Nachzahlung zufließenden Einnahme, die nicht für den Monat des Zuflusses erbracht wird, in diesem Monat entfallen, so ist diese Einnahme auf einen Zeitraum von sechs Monaten gleichmäßig aufzuteilen und monatlich ab dem Monat des Zuflusses mit einem entsprechenden monatlichen Teilbetrag zu berücksichtigen.

zum Stichwort SGB II

Kommentierung
§ 11 SGB II ist die zentrale Norm zur Berechnung der Leistungen, wenn der Leistungsempfänger Einkommen in nicht bloß geringfügigem Umfang erzielt.

Einkommen ist bei den Leistungen bedarfsmindernd zu berücksichtigen.

Einkommen ist für den Bedarfszeitraum gemäß der Zuflusstheorie, die schon zum BSHG (Bundessozialhilfegesetz) entwickelt wurde, zu berücksichtigen. Die Einnahmen müssen im Bedarfszeitraum zufließen.

Einkommen ist vom Vermögen strikt zu unterscheiden. Die grundlegende Regelung zum Vermögen enthält § 12 Zu berücksichtigendes Vermögen
 
(1) Als Vermögen sind alle verwertbaren Vermögensgegenstände zu berücksichtigen....
 
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)
§ 12 SGB II
.

§ 11 Abs. 1 S. 1 SGB II definiert das Einkommen ab der Reform 2016 nur noch als "Einnahmen in Geld" unter Verweis auf nicht zu berücksichtigende Einnahmen in Geld gemäß § 11 a Nicht zu berücksichtigendes Einkommen
 
(1) Nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind
1. Leistungen nach diesem Buch,
2. die Grundrente nach dem ...
 
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)
§ 11 a SGB II
. Sachwerte ab 2016 sind also keine Einnahmen mehr und fließen daher dem Vermögen zu.

Einnahmen, die nach anderen Vorschriften des Bundesrechts nicht als Einkommen im Sinne dieses Buches zu berücksichtigen sind gemäß § 11 Abs. 1 S. 1 letzter Halbsatz SGB II z. B. in § 10 Abs. 1 und § 10 - Verhältnis zu anderen Sozialleistungen
 
...
(5) Die Absätze 1 bis 4 gelten nicht bei Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch und § 6a des Bundeskindergeldgesetzes. ...
 
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)
Abs. 5 S. 1 BEEG
und § 13 Verhältnis der Leistungen der Pflegeversicherung zu anderen Sozialleistungen
 
...
(5) Die Leistungen der Pflegeversicherung bleiben als Einkommen bei Sozialleistungen und bei Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, deren Gewährung von anderen Einkommen abhängig ist, unberücksichtigt; ...
 
(Link: Gesetzestext hier im Internetauftritt)
§ 13 Abs. 5 SGB XI
enthalten.

Einnnahmen in Geldeswert werden nicht bzw. gemäß § 11 Abs. 1 S. 2 SGB II nur ausnahmsweise berücksichtigt. Ausnahmsweise zu berücksichtigende Einnahmen in Geldeswert werden in Satz 2 und 3 (Einnahmen aus dem Bundesfreiwilligendienst und Jugendfreiwilligendienst und darlehensweise gewährte Sozialleistungen) genannt. Die ausdrückliche Regelung zu den darlehenswiese gewährten Sozialleistungen bedeutet im Umkehrschluss, dass andere darlehensweise erzielte Einnahmen nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind. Sie werden nur vorübergehend zur Verfügung gestellt.

Gemäß § 11 Abs. 2 S. 1 SGB II gilt ab dem 1. Juli 2023 strikter als bisher, dass Einkommen nur noch in dem Monat angerechnet wird, in dem es zufließt. Ein "Überschuss" aus Einnahmen, die in größeren als monatlichen Zeitabständen zufließen wird dann ggf. in Vermögen umgewandelt und nicht mehr - wie vor der Reform gemäß Abs. 2 S. 3 alter Fassung - auf einen künftigen Zeitraum von sechs Monaten aufgeteilt.

Vom Zuflussprinzip wird allerdings bei Nachzahlungen abgewichen, § 11 Abs. 3 SGB II. Nachzahlungen werden - würde der Leistungsanspruch durch die Nachzahlung für diesen Monat entfallen - auf einen Zeitraum von sechs Monaten aufgeteilt. Eine Steuererstattung soll keine Nachzahlung im Sinne des § 11 Abs. 3 SGB II sein.

§ 11b Absetzbeträge
(1) Vom Einkommen abzusetzen sind
1. auf das Einkommen entrichtete Steuern,
2. Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung ...
 
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)
11 b SGB II
regelt die Absetzbeträge vom Einkommen.

Hinweis:

Zur Berücksichtigung des Hinzuverdienstes, der Absetzbeträge und der Freibeträge gemäß § 11 b SGB II habe ich den folgenden Beitrag gefertigt. In dem Beitrag erkläre ich anhand von Beispielen ausführlich die möglichen Absetzungen vom Einkommen:

  • Hinzuverdienst beim Bürgergeld, Absetzbeträge und Freibeträge

    Hinzuverdienst, Absetzbeträge, Freibeträge - 1. Bereinigung um Steuern, Versicherungsbei­träge ... | 2. Absetzbetrag i. H. v. 100,00 € ... | 3. Einkommen über 100 € ...| mehr

Die Vorschriften der §§ 11 ff. SGB II zum Einkommen korrespondieren nur teilweise mit § 82 Begriff des Einkommens
 
(1) Zum Einkommen gehören alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert mit Ausnahme der Leistungen nach diesem Buch, der Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz und nach den Gesetzen, die...
 
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)
§ 82 SGB XII
. Allerdings sind seit dem 1. August 2016 beim Hartz 4 Einnahmen in Geldeswert abweichend von § 82 SGB XII Vermögen statt Einkommen. Die Systeme des SGB II und des SGB XII sind also nicht aufeinander abgestimmt. Dies kann bei der Einkommensanrechnung zu Problemen führen.

Erläuternd führt der Gesetzentwurf vom 5. September 2003 (Bundestagsdrucksache 15/1516) zu § 11 auf Seite 53 aus:

Auszug aus dem Gesetzentwurf:

Zu § 11 (Zu berücksichtigendes Einkommen)

Die Vorschrift regelt die Einkommensberücksichtigung im Wesentlichen wie das Sozialhilferecht.

Absatz 1 entspricht inhaltlich dem Sozialhilferecht. Außerdem wird in Satz 2 klargestellt, dass der mit der Änderung des Bundeskindergeldgesetzes eingeführte Kinderzuschlag nur dem jeweiligen Kind als Einkommen zuzurechnen ist, da andernfalls durch dieses Instrument nicht die Abhängigkeit des Kindes von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II beseitigt werden kann. Dies gilt auch für die Einkommenszurechnung beim Kindergeld.

Absatz 2 ergänzt die Absetzbeträge …

…

Beitragsliste

 

In den folgenden Beiträgen habe ich § 11 SGB II angesprochen:

  • Versicherungspauschale (30 €) neben 100-€-Pauschale? – So wird berechnet 1Versicherungspauschale (30 €) neben 100-€-Pauschale? – So wird berechnet

    Darf die 30-€-Versicherungspauschale zusätzlich zur 100-€-Erwerbstätigenpauschale abgezogen werden? BSG-Linie, Beispiele, Sonderfälle (Kindergeld/Minijob) – praxisnah erklärt

    ... | mehr
  • Glühbirne mit Zahnrändern„Einkommen“ und „Vermögen“ im SGB II und im SGB XII

    Unterschied zwischen Einkommen und Vermögen im Bürgergeld und in der Sozialhilfe: Anrechnung, Schonvermögen, Zuwendungen, Beispiele; §§ 11, 12 SGB II; §§ 82, 90 SGB XII.

    ... | mehr
  • Sprechblase mit Info-Symbolleistungsmindernde Behandlung der Einkommensteuererstattung beim Bürgergeld

    Einkommensteuererstattung als Einkommen und nicht als Vermögen ... | Verteilung des Einkommens auf mehrere Monate ... | Absetzbeträge ... | Urteile ...

    ... | mehr
  • Lupe über der Aufschrift Urteil - Im Namen des VolklesZur Aufweichung des Zuflussprinzips bei der Berücksichtigung von Freibeträgen

    ... zur Aufweichung des Zuflussprinzips bei der Berücksichtigung von Freibeträgen ... | ... die neuere Rechtsprechung des Bundessozialgerichts vom 17. Juli 2014

    ... | mehr
  • Spielpüppchen vor blauen Würfeln mit der Aufschrift Hartz IVSchenkung einer Eigentumswohnung während des Bezugs von Arbeitslosengeld II

    Schenkung einer Eigentumswohnung während des Bezugs von Arbeitslosengeld II... | ... mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ...

    ... | mehr
  • Darlehen im SGB II – Einkommen oder nicht? 2Darlehen im SGB II – Einkommen oder nicht?

    Zählt ein Darlehen als Einkommen im SGB II? Überblick zu Schuldner- und Gläubigerfällen, mit Rechtsprechung von BSG & LSG sowie Abgrenzung zur Schenkung

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  • Foto BundessozialgerichtKonsequenzen des Urteils des Bundessozialgerichts vom 16.12.2008

    Konsequenzen des Urteils des Bundessozialgerichts vom 16. Dezember 2008, B 4 AS 70/07 R – Kehrseite

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  • Gerichtssymbol HammerBürgergeld – Einkommensberücksichtigung, Zuflussprinzip, …

    Grundsicherung für Arbeitsuchende ... | Einkommensberücksichtigung ...| Zuflussprinzip ... nachträgliche letzte Krankengeldzahlung – laufende Einnahme

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  • JobagenturRückforderung von Leistungen – Rückerstattung von Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld

    Rückforderung von Leistungen ... | Rückerstattung von Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld ...| zur Berechnung der Leistungen nach dem SGB II ...

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  • blau-weiße Würfel mit Paragrafenvermögenswirksame Leistungen – anrechenbares Einkommen im Sinne des SGB II?

    ... vermögenswirksame Leistungen – anrechenbares Einkommen im Sinne des SGB II? ... | Urteil des BSG vom 27.02.2008 und des LSG Rheinland-Pfalz vom 25.11.2008

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  • Kindergeldbescheid mit GeldscheinenAnrechnungsfreies Elterngeld bei der Berechnung des ALG II

    ... Elterngeld war bis 2011 in Höhe von 300 € anrechnungsfrei ... | ... dies gilt heute zumindest für Leistungen zum Hartz 4 und zur Sozialhilfe nicht mehr ...

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  • rotes Paragrafenzeichen vor Bündeln mit 100-Euro GeldscheinenErbschaft – Einkommen oder Vermögen im Sinne des SGB II?

    ... durch das Gesetz zum Bürgergeld gilt heute ausdrücklich, dass eine Erbschaft nicht als Einkommen zu berücksichtigen ist, § 11 a Abs. 1 Nr. 7 SGB II ...

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  • Strichmännchen neben Glühbirnezu berücksichtigende Werbungskosten bei der Gewährung von Bürgergeld

    Werbungskosten, die bei der Berechnung des Anspruchs auf Erhalt von Leistungen von Hartz IV zu berücksichtigen sind ...

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Sozialgesetzbuch II – Grundsicherung für Arbeitsuchende
§ 1 SGB II – Aufgabe und Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende (1)§ 6 SGB II – Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende (1)§ 6 a SGB II – Zugelassene kommunale Träger (1)§ 6 d SGB II – Jobcenter (1)§ 7 SGB II – Leistungsberechtigte (9)§ 8 SGB II – Erwerbsfähigkeit (1)§ 9 SGB II – Hilfebedürftigkeit (5)§ 11 SGB II – zu berücksichtigendes Einkommen (13)§ 11 a SGB II – nicht zu berücksichtigendes Einkommen (5)§ 11 b SGB II – Absetzbeträge (11)§ 12 SGB II – zu berücksichtigendes Vermögen (10)§ 12 a SGB II – Vorrangige Leistungen (1)§ 14 SGB II – Grundsatz des Fördern (1)§ 15 SGB II – Eingliederungsvereinbarung (2)§ 16 f SGB II – Freie Förderung (1)§ 19 SGB II – Bürgergeld und Leistungen ... (1)§ 20 SGB II – Regelbedarf zur Sicherung des ... (2)§ 21 SGB II – Mehrbedarfe (3)§ 22 SGB II – Bedarfe für Unterkunft und Heizung (18)§ 22 a SGB II – Satzungsermächtigung (1)§ 22 b SGB II – Inhalt der Satzung (1)§ 22 c SGB II – Datenerhebung (1)§ 23 SGB II – Besonderheiten beim Bürgergeld (1)§ 24 SGB II – abweichende Erbringung von Leistungen (3)§ 26 SGB II – Zuschuss zu Versicherungsbeiträgen (1)§ 27 SGB II – Leistungen für Auszubildende (2)§ 30 SGB II – berechtigte Selbsthilfe (1)§ 31 SGB II – Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen (2)§ 31 a SGB II – Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen (2)§ 31 b SGB II – Beginn und Dauer der Minderung (1)§ 32 SGB II – Meldeversäumnisse (1)§ 33 SGB II – Übergang von Ansprüchen (2)§ 36 SGB II – Örtliche Zuständigkeit (1)§ 37 SGB II – Antragserfordernis (1)§ 38 SGB II – Vertretung der Bedarfsgemeinschaft (1)§ 39 SGB II – sofortige Vollziehbarkeit (4)§ 40 SGB II – Anwendung von Verfahrensvorschriften (4)§ 41 SGB II – Berechnung der Leistungen und Bewilligungszeitraum (1)§ 42 SGB II – Fälligkeit (1)§ 43 SGB II – Aufrechnung (2)§ 44 b SGB II – gemeinsame Einrichtung (1)§ 51 b SGB II – Datenerhebung und -verarbeitung ... (1)§ 52 SGB II – automatisierter Datenabgleich (3)§ 53 SGB II – Statistik und Übermittlung statistischer Daten (1)§ 56 SGB II – Anzeige- und Bescheinigungspflicht bei Arbeitsunfähigkeit (1)§ 57 SGB II – Auskunftspflicht von Arbeitgebern (1)§ 60 SGB II – Auskunftspflicht und Mitwirkungspflicht Dritter (1)§ 67 SGB II – Vereinfachtes Verfahren für den Zugang ... (1)

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