Nr. 1008 VV-RVG - mehrere Auftraggeber
(3 Beiträge zum Stichwort "Nr. 1008 VV-RVG - mehrere Auftraggeber")
1. Gesetzestext (Stand: 30.09.2025)
| 1008 |
| 0,3 oder 30% bei Festgebühren, bei Betragsrahmengebühren erhöhen sich der Mindest- und Höchstbetrag um 30% |
👉 enthalten in Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG
2. Kommentierung
Einordnung & Voraussetzungen
Die Vorschrift erhöht Verfahrens- und Geschäftsgebühren bei Vertretung mehrerer Auftraggeber.
In Sozialrechtsfällen greifen vielfach Betragsrahmengebühren nach § 3 RVG.
Berechnungssystematik
Wertgebühren: Zuschlag 0,3 je weiterem Auftraggeber, bezogen auf denselben Gegenstand.
Betragsrahmengebühren: Erhöhung von Mindest- und Höchstbetrag um 30 % je weiterer Person.
Mehrfacherhöhungen sind durch die gesetzlichen Kappungen begrenzt.
Praktische Hinweise
Gegenstandsidentität prüfen und dokumentieren.
Bei Kombination außergerichtlich + gerichtlich entstehen die Erhöhungen jeweils getrennt.
Die Anmerkung zu Nr. 2302 VV-RVG stellt klar, dass die Erhöhung entsprechende Anwendung findet.
_____________________
Nr. 1008 VV-RVG regelt die Berechnung der Gebühren bei Vertretung mehrerer Auftraggeber. Im Sozialrecht ist der Tatbestand durchaus von praktischer Bedeutung. So fallen z. B. bei der Vertretung einer Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II regelmäßig die Mehrvertretungsgebühren an.
Jede Wertgebühr wird unabhängig von dem Gebührensatz um den Faktor 0,3 erhöht. Bei Betragsrahmengebühren um 30 %. Mehrere Erhöhungen dürfen nach Abs. 3 den Gebührensatz von 2,0 nicht übersteigen. In der Regel fallen im Sozialrecht Betragsrahmengebühren an, § 3 Gebühren in sozialrechtlichen Angelegenheiten
(1) In Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit, in denen das Gerichtskostengesetz nicht anzuwenden ist, entstehen Betragsrahmengebühren. ...
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)§ 3 RVG. In Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit können aber auch Wertgebühren entstehen (vgl. dazu den Beitrag Betragsrahmengebühren im Sozialrecht
Die maßgeblichen Vorschriften zur Berechnung der Rechtsanwaltsgebühren in sozialrechtlichen Verfahren enthalten § 3 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (im Folgenden: RVG) in Verbindung mit dem Vergütungsverzeichnis (im Folgenden: VV) und § 14 RVG. ...
(Link: zum Beitrag hier im Internetauftritt)Betragsrahmengebühren im Sozialrecht).
Erhöhungsfähig sind nur die Verfahrens- und Geschäftsgebühren. Wenn der Rechtsanwalt für drei Auftraggeber bei Betragsrahmengebühren tätig wird, führt dies zu einer Erhöhung der Mindest- und Höchstgebühren um 60 %. Der Rahmen wird also nach oben verschoben.
Tritt der Rechtsanwalt sowohl aussergerichtlich sowie auch gerichtlich auf, so erhöht sich sowohl die Geschäftsgebühr als auch die Verfahrensgebühr für jeden Auftraggeber um jeweils 30 %.
Durch einen Klick auf einen der folgenden Links gelangen Sie in einem neuen Tab zum Wortlaut des Gebührentatbestandes mit einer kurzen Kommentierung:
3. Beitragsliste
Mittelgebühr nach dem RVGMittelgebühr nach RVG einfach erklärt: Berechnung, Funktion, Kappungsgrenzen und Praxis. Mit Verweisen auf § 14 RVG, Betragsrahmengebühren und Nr. 2302
... | mehr
Rechtsanwaltsgebühren im SozialrechtBerechnung der Rechtsanwaltsgebühren im Sozialrecht nach RVG. Dieser Leitfaden erklärt Geschäftsgebühren, Verfahrensgebühren & Besonderheiten für Mandanten und Kollegen.
... | mehr
Betragsrahmengebühren im Sozialrecht: Berechnung, Beispiele & Mittelgebühr nach § 14 RVGWie werden Betragsrahmengebühren im Sozialrecht berechnet? Erklärung zu § 14 RVG mit Beispielen (2302, 3102 VV-RVG), Mittelgebühr, Bemessung nach Umfang, Schwierigkeit und Bedeutung der Sache – verständlich für Mandanten und Anwälte.
... | mehr
