Rechtsanwalt und Sozialrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

  • Startseite
  • Kontakt

§ 13 RVG – Wertgebühren

(2 Beiträge)

 
Gesetzestext (Stand: 01.010.2021)
§ 13 Wertgebühren

  • (1) Wenn sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert richten, beträgt bei einem Gegenstandswert bis 500 Euro die Gebühr 49 Euro. Die Gebühr erhöht sich bei einem

    Gegen-
    standswert
    bis … Euro
    für jeden
    angefangenen
    Betrag von
    weiteren … Euro
    um
    … Euro
    2 000 500 39
    10 000 1 000 56
    25 000 3 000 52
    50 000 5 000 81
    200 000 15 000 94
    500 000 30 000 132
    über
    500 000
    50 000 165

         Eine Gebührentabelle für Gegenstandswerte bis 500 000 Euro ist diesem Gesetz als Anlage 2 beigefügt.

  • (2) Bei der Geschäftsgebühr für eine außergerichtliche Inkassodienstleistung, die eine unbestrittene Forderung betrifft (Absatz 2 der Anmerkung zu Nummer 2300 des Vergütungsverzeichnisses), beträgt bei einem Gegenstandswert bis 50 Euro die Gebühr abweichend von Absatz 1 Satz 1 30 Euro.
  • (3) Der Mindestbetrag einer Gebühr ist 15 Euro.

zur Inhaltsübersicht RVG

 

mehr zum Thema
 

In den folgenden Beiträgen habe ich § 13 RVG angesprochen:


  • gelbes Ortschild mit Aufschrift Prozesskostenhilfe - Teil 1
    Prozesskostenhilfe – Teil 2

    5. Abgrenzung zur Beratungshilfe ... | 6. Hinweispflicht des Anwalts – ... | 7. Beschränkung ... | 8. Festsetzung und Höhe ... | 9. Rückzahlung der Prozess...
    | mehr
  • Taschenrechner vor rotem Paragraf
    Betragsrahmengebühren im Sozialrecht

    Rechtsanwaltsgebühren im sozialrechtlichen Verfahren ... | Betragsrahmengebühren ... | ... zur Berechnung der Betragsrahmengebühr gemäß § 3 RVG ...
    | mehr


 
 Über das Stichwortverzeichnis finden Sie weitere Beiträge zu sozialrechtlichen Fragestellungen:

  • Bild Stichwortverzeichnis
    Stichwortverzeichnis – Sozialrecht in Stichworten
     
    Mit einem Klick auf das Stichwort oder den Paragrafen gelangen Sie zu einer Übersicht der Beiträge, die das Stichwort oder den Paragrafen enthalten … | mehr

Zuerst habe ich hier den Text der amtlichen Fassung von § 13 RVG – Wertgebühren – abgedruckt.

Unten finden Sie eine Liste der Beiträge, in denen ich den Paragrafen angesprochen habe.

Rechtsanwalt Sönke Nippel
Kippdorfstraße 6-24
42857 Remscheid
 
Telefon: 0 21 91 / 46 00 876
 

ZUM IMPRESSUM
 
ZUR DATENSCHUTZERKLÄRUNG