Rechtsanwalt und Sozialrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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Einführung

Vorsorge, Betreuung und Unterbringung

Stand: 7. September 2023

VG Wort - Zählpixel

Auf dieser Seite liste ich nach kurzen Einführungstexten ca. 15 Beiträge rund um das Betreuungsrecht systematisch geordnet auf. In den aufgelisteten Beiträgen bespreche ich häufig im Zusammenhang mit der Betreuung entstehende Streitfragen. Die Beiträge sollen Ihnen dabei helfen, Probleme mit einer Betreuung, einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung sowie der Unterbringung zu lösen:

  • 1. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
  • 2. gerichtliches Betreuungsverfahren
  • 3. Unterbringung

1. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Was regeln die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung?
Was ist bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung zu beachten?

Vorsorgevollmacht bedeutet die vollständige oder teilweise rechtsgeschäftliche Erteilung der Vertretungsmacht an einen anderen zur Vermeidung einer gesetzlichen Betreuung, § 1814 Voraussetzungen
 
…
(3) … Die Bestellung eines Betreuers ist insbesondere nicht erforderlich, soweit die Angelegenheiten des Volljährigen
1. durch einen Bevollmächtigten, der nicht zu den in § 1816 Absatz 6 bezeichneten Personen gehört, gleichermaßen besorgt werden können oder
…
 
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)
§ 1814 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 BGB
. Durch eine wohlüberlegte Vorsorgevollmacht wird eine Entscheidung eines Gerichts zu einer Betreuung entbehrlich.
Mit der Patientenverfügung werden bestimmte medizinische Eingriffe in den Körper legitimiert oder abgelehnt.

weiterführende Beiträge zu Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung:

  • Die Vorsorgevollmacht im deutschen Recht

    1. Anforderungen an den Vollmachtgeber ... | 2. Art der Vollmacht ... | 3. Konkretisierung der Vollmacht ... | 4. Kontrolle der Vorsorgevollmacht ... | ...

    ... | mehr
  • Zum Widerruf einer Vorsorgevollmacht

    ... unter welchen Voraussetzungen darf eine Vorsorgevollmacht widerrufen werden? ... | ... durch Vollmachtgeber ... | durch Vorsorgebevollmächtigten ... | ...

    ... | mehr
  • Beginn und Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen

    Beginn & Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen: maßgeblich ist der Patientenwille. Was gilt ohne Patientenverfügung, wann ist eine gerichtliche Genehmigung nötig? Mit Beispielen (Beatmung, PEG)

    ... | mehr
  • Patientenverfügung - fehlende Kostentragung für ärztliche Beratung

    ... eine ärztliche Beratung zur Erstellung einer Patientenverfügung ist wünschenswert | ... in einem Gesetzesentwurf war dazu eine Kostenregelung enthalten ...

    ... | mehr
  • Probleme im Zusammenhang mit der Patientenverfügung

    1. Problemstellung ... | 2. Maßgeblichkeit des Patientenwillens ... | 3. Unbeachtlichkeit des „natürlichen Willens“ ... | 4. Vorsorgevollmacht ...

    ... | mehr
  • Patientenverfügung – Konkretisierung auf bestimmte Krankheiten

    Die Patientenverfügung muss hinreichend konkret Krankheiten und Behandlungssituationen benennen und daran möglichst genau Handlungsanweisungen knüpfen …

    ... | mehr
  • Genehmigung einer Patientenverfügung durch das Gericht

    ... erforderlich ist die Genehmigung des Betreuungsgerichts in Konfliktfällen, wenn Arzt und Vertreter sich nicht zweifelsfrei einigen können ...

    ... | mehr
  • Betreuung & Wahlrecht: Wahlunterlagen bei Demenz richtig handhaben

    Wie gehen Betreuer mit Wahlunterlagen um, wenn der Betroffene dement ist? Erfahren Sie, was erlaubt ist und wann eine Genehmigung nötig ist.

    ... | mehr

2. gerichtliches Betreuungsverfahren

Was beinhaltet eine gesetzliche Betreuung?
Wann ist eine gesetzliche Betreuung erforderlich?
Was hat der Betreuer zu beachten?

Mit dem Betreuungsgesetz wurden 1992 die Vormundschaft über Volljährige und Verfahren zur Entmündigung abgeschafft. Zielstellung war unter anderem, die Rechtsstellung psychisch Kranker und Behinderter zu verbessern. 

Betreuung statt Entmündigung – der Gesetzgeber hat die Abkehr von den alten Paradigmen des Vormundschaftsrechts hin zu einem partnerschaftlich angelegten Hilfesystem schon durch die Änderung der Überschrift der §§ 1814 ff. BGB von Vormundschaft zu rechtliche Betreuung deutlich gemacht. Die Selbstbestimmung des Patienten soll akzeptiert werden. Eine Entscheidung durch das Gericht zu einer Betreuung sollte nur „ultima ratio“ sein. Die Bestellung eines Betreuers kann durch eine geeignete Vorsorgevollmacht entbehrlich gemacht werden.

weiterführende Beiträge zum gerichtlichen Betreuungsverfahren:

  • Aufgabenkreise des Betreuers und die Genehmigungspflichten

    1. Standard-Aufgabenkreise ... | a) Vermögenssorge ... | b) Gesundheitsfürsorge ... | c) Aufenthaltsbestimmung ... | 2. Genehmigungspflichten

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Zahl der gerichtlichen Betreuungsverfahren von 2005 bis 2015
  • Einwilligungsvorbehalt (§ 1825 BGB): Voraussetzungen, Folgen & Aufhebung

    Wann wird ein Einwilligungsvorbehalt durch das Betreuungsgericht angeordnet? Erfahren Sie alles über die Voraussetzungen, die Folgen für Ihre Rechtsgeschäfte und wie Sie sich wehren können.

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  • Postkontrolle – Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs

    ... unter Postkontrolle sind die Entgegennahme und das Öffnen eingehender Post sowie das Anhalten ausgehender Post des Betroffenen zu verstehen ...

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  • Pflegen und Erben – Betreuung des Erblassers

    ... zum Ausgleich von Pflege- und Versorgungsleistungen gegenüber dem pflegebedürftigen Erblasser bei Verzicht auf eigenes Einkommen ...

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  • Haftung des Betreuers: gegenüber Betreutem & Dritten | BGB

    Wann haftet ein Betreuer für Schäden oder Schulden? Übersicht zu § 1826 BGB, Eigenhaftung gegenüber Dritten, deliktische Haftung & BGH-Rechtsprechung.

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  • Zur Erforderlichkeit der Betreuung

    ... ein Betreuer darf nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist ... | ... die Betreuung ist nicht erforderlich, wenn ...

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Hinweis:

Auf den Beitragsseiten können Sie unentgeltlich Fragen stellen und kommentieren sowie Fragen anderer Leser auch selbst beantworten!

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich schon aus zeitlichen Gründen nur kurze und einfache Fragestellungen zu einem einfachen Sachverhalt beantworten werde. Einige Fragen werde ich auch aus Zeitgründen nicht beantworten können. Bitte nehmen Sie von telefonischen Anfragen Abstand!

Dieser Internetauftritt kann nur ein erster Ratgeber sein. Dieser Internetauftritt kann und soll eine Rechtsberatung nicht ersetzen. Ohne Kenntnis des genauen Sachverhalts ist eine Nutzen bringende Antwort nicht möglich. Sehr oft ist schon der Sachverhalt so komplex, dass eine sinnvolle Antwort ohne Vorlage weiterer Unterlagen (Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Vollmachten, Testamente, Schreiben, Verträge, Bescheide, Urteile, …) und/oder ein Gespräch nicht möglich ist.

Bevor Sie eine Frage stellen, prüfen Sie bitte, ob Sie Ihre Frage nicht bereits mit in den Beiträgen gegebenen Informationen selbst beantworten können! Sie können sich anhand der Einführungsseiten (vgl. Startseite) sowie des Stichwortverzeichnisses (vgl. „mehr zum Thema“ unter den Beiträgen) einen Überblick über die hier bereits behandelten Fragen verschaffen.

Bitte achten Sie auch darauf, eine Frage in dem passenden Zusammenhang, also in dem passenden Beitrag zu stellen! Mir ist es aus technischen Gründen nicht möglich, Fragen in einen anderen Beitrag zu verschieben.


p.s.: Ich bin leider gezwungen, eine Frage bzw. einen Kommentar manuell freizuschalten. Dies kann einige Tage dauern. Andernfalls würden die Beiträge „in Spam versinken“.

3. Unterbringung

Wann ist eine Unterbringung auch gegen den Willen des Betroffenen möglich?

Unterbringungen können nach dem Betreuungsrecht über das BGB oder nach öffentlichem Recht erfolgen.

Werden die Unterbringungen nach dem PsychKG durchgeführt, sind sie nur zulässig, wenn und solange durch deren krankheitsbedingtes Verhalten gegenwärtig eine erhebliche Selbstgefährdung oder eine erhebliche Gefährdung bedeutender Rechtsgüter anderer besteht, die nicht anders abgewendet werden kann, § 11 PsychKG – Voraussetzungen der Unterbringung
 
(1) Die Unterbringung Betroffener ist nur zulässig, wenn und solange durch deren krankheitsbedingtes Verhalten … eine erhebliche Selbstgefährdung oder eine erhebliche Gefährdung bedeutender Rechtsgüter anderer besteht, …
 
(Link: Justizportal Nordrhein-Westfalen)
§ 11 Abs. 1 S. 1 PsychKG NRW
.

weiterführende Beiträge zur Unterbringung:

  • Bestellung eines Verfahrenspflegers im Unterbringungsverfahren

    ... zu den Voraussetzungen der Bestellung eines Verfahrenspflegers im gerichtlichen Unterbringungsverfahrens und zu den Folgen der Nichtbestellung ...

    ... | mehr

Schlagwortwolke zum Begriff Betreuung

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