Rechtsanwalt und Sozialrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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§ 14 RVG – Rahmengebühren

(4 Beiträge)

 
Gesetzestext (Stand: 01.010.2021)
§ 14 Rahmengebühren

  • (1) Bei Rahmengebühren bestimmt der Rechtsanwalt die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers, nach billigem Ermessen. Ein besonderes Haftungsrisiko des Rechtsanwalts kann bei der Bemessung herangezogen werden. Bei Rahmengebühren, die sich nicht nach dem Gegenstandswert richten, ist das Haftungsrisiko zu berücksichtigen. Ist die Gebühr von einem Dritten zu ersetzen, ist die von dem Rechtsanwalt getroffene Bestimmung nicht verbindlich, wenn sie unbillig ist.
  • (2) Im Rechtsstreit hat das Gericht ein Gutachten des Vorstands der Rechtsanwaltskammer einzuholen, soweit die Höhe der Gebühr streitig ist; dies gilt auch im Verfahren nach § 495a der Zivilprozessordnung. Das Gutachten ist kostenlos zu erstatten.

zur Inhaltsübersicht RVG

 

Beitragsliste
 

In den folgenden Beiträgen habe ich § 14 RVG angesprochen:


  • Symbol Taschenrechner
    Rechtsanwaltsgebühren im sozialgerichtlichen Eilverfahren

    ... die Verfahrensgebühr im Eilverfahren wird gemäß Nr. 3102 VV RVG bestimmt ... – ... bei der Verfahrensgebühr ist zunächst von der Mittelgebühr auszugehen. ..
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  • Paragraf im Bühnenlicht
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    ... zur Höhe der Geschäftsgebühr für Widerspruchsverfahren gegen eine geringe z. B. vom Jobcenter geltend gemachte Mahngebühr ...
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    ... Berechnung der Gebühren im Sozialrecht nach dem RVG ... | I. vorgerichtliche Tätigkeit ... | II. gerichtliche Tätigkeit ... | III. besondere Verfahren
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    Rechtsanwaltsgebühren im sozialrechtlichen Verfahren ... | Betragsrahmengebühren ... | ... zur Berechnung der Betragsrahmengebühr gemäß § 3 RVG ...
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RVG – Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte


§ 1 RVG – Geltungsbereich (1)
§ 2 RVG – Höhe der Vergütung (2)
§ 3 RVG – Gebühren in sozialrechtlichen … (1)
§ 13 RVG – Wertgebühren (1)
§ 14 RVG – Rahmengebühren (3)
§ 15 RVG – Abgeltungsbereich der Gebühren (1)
§ 15 a RVG – Anrechnung einer Gebühr (1)
§ 17 RVG – verschiedene Angelegenheiten (2)
§ 49 RVG – Gebühren aus der Staatskasse (1)

Nr. 1008 VV-RVG – mehrere Auftraggeber (2)
Nr. 2302 VV-RVG – Geschäftsgebühr (1)
Nr. 2500 VV-RVG – Schutzgebühr (1)
Nr. 2501 VV-RVG – Beratungsgebühr (Beratungshilfe) (1)
Nr. 2503 VV-RVG – Geschäftsgebühr (Beratungshilfe) (1)
Nr. 2508 VV-RVG – Einigungs- und Erledigungsgebühr (Beratungshilfe) (1)
Nr. 3102 VV-RVG – Verfahrensgebühr (2)
Nr. 3106 VV-RVG – Terminsgebühr (2)
Nr. 7002 VV-RVG – Post- und Telekommunikationsdienstleistungen (1)
Rechtsanwalt Sönke Nippel
Kippdorfstraße 6-24
42857 Remscheid
 
Telefon: 0 21 91 / 46 00 876
 

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