Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) – Gesetzliche Rentenversicherung
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Das Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) regelt die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland. Es umfasst Leistungen (Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten), Beiträge und Zeiten, Organisation der Träger sowie Verfahrensvorschriften.
Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein zentrales Element der sozialen Sicherung. Sie schützt vor den Risiken Alter und Erwerbsminderung und sichert Hinterbliebene ab. Finanziert wird sie überwiegend durch Pflichtbeiträge aus Beschäftigung, ergänzt um Bundeszuschüsse.
Historische Entwicklung
Die Rentenversicherung wurde Ende des 19. Jahrhunderts im Rahmen der Bismarck’schen Sozialgesetzgebung eingeführt und im 20. Jahrhundert schrittweise ausgebaut. Mit dem Inkrafttreten des SGB VI am 1. Januar 1992 wurden die rentenrechtlichen Vorschriften neu geordnet und systematisch in einem eigenen Buch zusammengeführt.
In den letzten 10–15 Jahren prägten Reformen die Entwicklung: schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze, Verbesserungen bei Erwerbsminderungsrenten, Erweiterungen familienbezogener Zeiten (z. B. Kindererziehung) sowie digitale Vereinfachungen im Antrags- und Nachweisverfahren.
Aufbau & Abschnitte
- Allgemeine Vorschriften (§§ 1–9) – Aufgaben, Grundsätze, Versicherungspflicht.
- Versicherte & Beiträge (§§ 10–77) – Beitragszeiten, Anrechnungszeiten, Beitragshöhe.
- Leistungen (§§ 78–135) – Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten, Hinterbliebenenrenten.
- Organisation & Verfahren (§§ 136–319) – Trägerstruktur, Zuständigkeiten, Verwaltungsverfahren.
Wichtige Vorschriften (Schnelleinstieg)
- § 36 SGB VI – Altersrente für langjährig Versicherte
- § 37 SGB VI – Altersrente für schwerbehinderte ...
- § 43 SGB VI – Rente wegen Erwerbsminderung
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Beitragsliste
👇 In den folgenden Beiträgen habe ich das SGB VI behandelt:
Zur Grundrente gemäß § 76 g SGB VI
die Grundrente setzt „Grundrentenzeiten“ voraus ... | 1. Einkommensgrenzen ... | 2. Grundrentenzeiten ... | 3. Grundrente und Grundsicherung ...
... | mehrBeitragssätze und Beitragsbemessungsgrenzen in den gesetzlichen Sozialversicherungen
1. Beitragssätze ... | 2. Beitragsbemessungsgrenzen ... | 3. Jahresarbeitsentgeltgrenze ... in der Arbeitslosen-, Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung
... | mehrAntragsfristen für Renten
1. Antragsfristen für Versichertenrenten ... | 2. Antragsfristen für Hinterbliebenenrenten ... | 3. Hinweispflichten der Rentenversicherungsträger ...
... | mehr- Verschlossenheit des Arbeitsmarktes
... im Ausnahmefall kann Erwerbsminderung trotz nicht auf weniger als 3 bzw. 6 Stunden täglich herabgemindertes Leistungsvermögen vorliegen ...
... | mehr Grundsätze der Bemessung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE)
... bei der Festsetzung des Grades der Schädigungsfolgen ist zunächst ist auf die Betroffenheit auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens abzustellen – dann ...
... | mehrVorzeitige Inanspruchnahme der Altersrente für langjährig Versicherte
1. Altersrente für langjährig Versicherte ... | 2. Altersrente für schwerbehinderte Menschen ... | 3. Altersrente für besonders langjährig Versicherte ...
... | mehrWartezeit und Drei-Fünftel-Belegung als Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente
Voraussetzungen für die Rente wegen Erwerbsminderung sind die Erfüllung der allgemeinen Wartezeit sowie die Erfüllung der Drei-Fünftel-Belegung ...
... | mehrBefristete oder unbefristete Rente bei Minderung der Erwerbsfähigkeit
... ausgenommen von der Befristung sind Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, wenn es unwahrscheinlich ist, dass die Erkrankung behoben werden kann ...
... | mehrArbeitslosengeld II – Auswirkungen auf die Rentenanwartschaft
... bis 2011 bestand für Hartz-IV-Empfänger Versicherungspflicht – heute wird kein neue Rentenanwartschaften mehr aufgebaut | ... es entstehen Anrechnungszeiten
... | mehrArbeitsmarktrente – volle Erwerbsminderungsrente bei teilweiser Erwerbsminderung
... volle Erwerbsminderungsrente bei teilweiser Erwerbsminderung ... | ... wann ist der Teilzeitarbeitsmarkt für den Versicherten verschlossen? ...
... | mehrHinweispflicht der Agentur für Arbeit auf freiwillige Beitragszahlungen zur Erwerbsminderungsrente
Hinweispflicht der Agentur für Arbeit auf die Möglichkeit der freiwilligen Beitragszahlung zur Rente bei Eintritt einer Sperrzeit ... | Rechtsprechung des BSG:
... | mehr„Mütterrente“ für die Zeit vor 1992 – missverständliche Bescheide der Deutschen Rentenversicherung
... missverständliche Bescheide der Deutschen Rentenversicherung zur Mütterrente ... | ... zur nachträglichen erhöhten Bewertung der Zeiten der Kindererziehung ...
... | mehrDie Abfindung anlässlich der Kündigung als beitragspflichtiges Entgelt
Die Abfindung als beitragspflichtiges Entgelt bei der Berechnung der Rente im Sinne des § 14 SGB IV und als Hinzuverdienst im Sinne des § 96 a SGB VI ...
... | mehrZahlung von Urlaubsgeld während einer befristeten Rente wegen Erwerbsminderung
Anrechnung des Urlaubsgeldes als Hinzuverdienst bei der Erwerbsminderungsrente ... | ... wann ist der Hinzuverdienst 'rentenschädlich' und wann nicht? ...
... | mehrDie Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit gemäß § 240 SGB VI
... zum Begriff der 'Berufsunfähigkeit' gemäß § 240 SGB VI ... | ... zu den Begriffen des bisherigen Berufes und der Verweisungstätigkeit ...
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Befreiungsmöglichkeiten und Nachforderung von Beiträgen ... | Verjährung von Ansprüchen ... | Selbständige in der Rentenversicherung gemäß § 2 SGB VI ... | ...
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Pflicht zur Benennung einer Verweisungstätigkeit - Beschluss des BSG vom 31. Oktober 2012 ... | zur Erwerbsminderungsrente bei gehäufter Arbeitsunfähigkeit ...
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zur Berechnung des Hinzuverdienstes bei einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ... | ... zum Hinzuverdienst bei einer teilweisen Erwerbsminderung ...
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... mit Ausführungen zu den Begriffen Zugangsfaktor und Zurechnungszeiten ... | Kürzung der Erwerbsminderungsrenten bei Rentenbeginn vor dem 60. Lebensjahr ...
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Hinausschieben des Rentenbeginns ... | befristete Renten beginnen gemäß § 101 SGB VI am Ersten des siebten Kalendermonats nach Eintritt der Erwerbsminderung ...
... | mehrDie Begriffe der Schwerbehinderung, Erwerbsminderung und der Arbeitsunfähigkeit
... zu den Begriffen der Schwerbehinderung, Erwerbsminderung und Arbeitsunfähigkeit in den Sozialgesetzbüchern – §§ 2, 69 SGB IX – § 43 SGB VI, § 44 SGB V ...
... | mehrErwerbsminderungsrente und Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit
... zu den Voraussetzungen der Erwerbsminderungsrente gemäß § 43 SGB VI und der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit gemäß § 240 SGB VI
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