Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) – Gesetzliche Krankenversicherung
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Das Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) regelt die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland. Es legt fest, welche Leistungen Versicherten zustehen, wie diese finanziert werden und welche Rechte und Pflichten Versicherte, Krankenkassen und Leistungserbringer haben.
Die gesetzliche Krankenversicherung ist Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und dient der Sicherstellung einer medizinischen Versorgung auf hohem Niveau. Sie wird solidarisch finanziert und gewährt allen Versicherten im Krankheitsfall Schutz – unabhängig vom Einkommen.
Historische Entwicklung
Die Wurzeln der gesetzlichen Krankenversicherung reichen zur Bismarck’schen Sozialgesetzgebung (1883) zurück. Mit Inkrafttreten des SGB V am 1. Januar 1989 wurden die bis dahin verstreuten Vorschriften systematisch geordnet und in die Struktur des Sozialgesetzbuchs integriert; Solidarität, Sachleistungsprinzip und Wirtschaftlichkeitsgebot prägen seither das System.
In den letzten 10–15 Jahren bestimmten u. a. Versorgungsstruktur-, Terminservice-/Versorgungs- und Digitalisierungsreformen (ePA, E-Rezept, Telematikinfrastruktur) die Entwicklung. Ziele waren schnellere Zugänge, Qualitätsverbesserungen, mehr Transparenz sowie effizientere Abläufe in Versorgung und Verwaltung.
Aufbau & Abschnitte
- Allgemeine Vorschriften (§§ 1–10) – Ziele, Solidarprinzip, Grundzüge der Versicherungspflicht.
- Leistungen (§§ 11–68) – Prävention, Krankenbehandlung, Rehabilitation, Krankengeld.
- Organisation & Finanzierung (§§ 69–277) – Krankenkassen, Vertragswesen, Beitrags-/Finanzierungsregeln, Aufsicht.
- Schlussvorschriften (§§ 278–323) – Übergangs- und Ergänzungsregelungen.
Wichtige Vorschriften (Schnelleinstieg)
- § 10 SGB V – Familienversicherung
- § 48 SGB V – Höhe und Berechnung des Krankengeldes
- § 49 SGB V – Dauer des des Krankengeldes
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Beitragsliste
👇 In den folgenden Beiträgen habe ich das SGB V behandelt:
Patientenverfügung – fehlende Kostentragung für ärztliche Beratung
... eine ärztliche Beratung zur Erstellung einer Patientenverfügung ist wünschenswert | ... in einem Gesetzesentwurf war dazu eine Kostenregelung enthalten ...
... | mehrBeendigung der Arbeitsunfähigkeit durch die Krankenversicherung
... gegen eine Entscheidung der Krankenkasse zur Beendigung des Krankengeldes kann Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung ...
... | mehrKostenerstattung durch Krankenkasse bei Verzögerung der Genehmigung (Beispiel: Elektrorollstuhl)
Die Krankenkasse ist gezwungen, innerhalb von drei Wochen über einen Antrag zu entscheiden. Wird eine gutachtliche Stellungnahme eingeholt, gilt ...
... | mehrDer Arzneimittelregress bei Verordnung von Kombinationspräparaten
... ein Kombinationsarzneimittel mit Hustenmitteln ist zulasten der GKV nur im Ausnahmefall mit dokumentierter Begründung verordnungsfähig ...
... | mehrDas Ruhen von Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung
... ein Ruhen der Leistungsansprüche von säumigen Beitragszahlern tritt nicht ein oder endet, wenn die Versicherten hilfebedürftig sind oder werden ...
... | mehrUrlaubsabgeltung gemäß § 7 Abs. 4 BUrlG und Ruhen des Krankengeldes/Arbeitslosengeldes
... anders als beim Arbeitslosengeld führt die Urlaubsabgeltung über das Arbeitsverhältnis hinaus beim Krankengeld nicht zum Ruhen des Anspruchs ...
... | mehrZum Entstehen und zum Wegfall des Anspruchs auf Krankengeld nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
... am Tag nach der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit entsteht der Anspruch auf Krankengeld – vor Beendigung ... (Achtung: Neuregelung 2015) ...
... | mehrVeränderungen der Beitragsbemessung bei freiwillig Krankenversicherten gemäß § 240 Abs. 4 S. 6 SGB V
Veränderungen der Beitragsbemessung bei freiwillig Krankenversicherten ... | Berechnung nach den Vorschriften des Einkommenssteuerrechts ...
... | mehrFamilienversicherung für Stiefkinder
Berechnung des Unterhalts gemäß den Richtlinien für die Feststellung des überwiegenden Unterhalts gemäß § 10 SGB V ... | Familienversicherung für Stiefkinder ..
... | mehrWegfall des Krankengeldes gemäß § 51 SGB V bei Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit
... zum Wegfall des Krankengeldes gemäß § 51 SGB V bei Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit - Möglichkeiten zur Begrenzung der Eintrittspflicht ...
... | mehrKrankengeld berechnen: Höhe nach § 47 SGB V – Regelentgelt, 70 %/90 %, Beispiele
Wie wird Krankengeld berechnet? § 47 SGB V: 70 % vom Brutto, höchstens 90 % vom Netto. Regelentgelt, Einmalzahlungen, Deckel/Beitragsbemessung – mit Rechenbeispiel
... | mehrKrankenversicherung für Studenten
Krankenversicherung für Studenten, Familienversicherung, freiwillige Krankenversicherung und gesetzliche Pflichtversicherung gemäß den §§ 5 und 10 SGB V ...
... | mehrDie Berechnung des Gesamteinkommens im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB V bei der Familienversicherung
... Gesamteinkommen in der Familienversicherung ... | ... es umfasst insbesondere das Arbeitsentgelt, ... | Abgrenzung zu Einnahmen zum Lebensunterhalt ...
... | mehrIst die Ungleichbehandlung freiwillig Versicherter und Pflichtversicherter verfassungswidrig?
Krankenversicherungsrecht ... | Beitragsbemessung bei freiwillig Versicherten in der Krankenversicherung ... | Ungleichbehandlung freiwillig Versicherter ...
... | mehrKostenübernahme für Leistungen der medizinischen Rehabilitation im Ausland
Kostenübernahme für Leistungen der medizinischen Rehabilitation im Ausland ... | nur ausnahmsweise kann ein Versicherter die Erstattung geltend machen ...
... | mehrZur Berechnung der Beitragshöhe bei freiwillig versicherten Sozialhilfeempfängern
Berechnung der Beiträge zur Krankenversicherung bei freiwillig versicherten Sozialhilfeempfängern - Pflegegeld ist nicht leistungsmindernd zu berücksichtigen ..
... | mehrFamilienversicherung
... zu den Voraussetzungen und Grenzen der Familienversicherung gemäß § 10 SGB V ... | kostenfreier Versicherungsschutz ...
... | mehrUnterstützung der Versicherten bei Behandlungsfehlern gemäß § 66 SGB V
... gemäß § 66 SGB V können die Krankenkassen Versicherte bei Behandlungsfehlern unterstützen ... | Aufwand und Erfolgsaussichten sollen abgeschätzt werden ...
... | mehrFreiwillige Krankenversicherung
... zum Beginn und Ende der freiwilligen Krankenversicherung | zur Bemessung der Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung ...
... | mehrDie Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse
... zum versichertem Personenkreis gemäß den §§ 5 bis 10 SGB V | ... zur Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse | zur freiwilligen Versicherung
... | mehrZum Entstehen des Anspruchs auf Krankengeld gemäß § 46 S. 1 Nr. 2 SGB V
Der Anspruch auf Krankengeld entsteht erst mit dem auf die ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit folgenden Tag, § 46 Satz 1 Nummer 2 SGB V ...
... | mehrKrankengeld: Dauer & Blockfristen nach § 48 SGB V – 78 Wochen, „dieselbe Krankheit“, Neustart
Wie lange gibt es Krankengeld? § 48 SGB V: 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren („dieselbe Krankheit“), Hinzutreten, Blockfrist, Neustart nach 6 Monaten + Erwerbstätigkeit/Verfügbarkeit.
... | mehrLeistungen der Direktlebensversicherung als beitragspflichtige Einnahmen zur Krankenversicherung
Leistungen der Direktlebensversicherung als beitragspflichtige Einnahmen zur Berechnung der Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung ...
... | mehrKrankenversicherung – Ruhen bei Auslandsaufenthalt
Ruhen des Anspruchs auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei einem Auslandsaufenthalt gemäß den §§ 16 und 13 SGB V ...
... | mehrfiktives Familieneinkommen bei der freiwilligen Krankenversicherung
... freiwillige Krankenversicherung – Bestimmung der beitragspflichtigen Einkünfte – hier: Berücksichtigung des Unterhalts des privat versicherten Ehegatten ...
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