Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) – Gesetzliche Krankenversicherung
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Das Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) regelt die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland. Es legt fest, welche Leistungen Versicherten zustehen, wie diese finanziert werden und welche Rechte und Pflichten Versicherte, Krankenkassen und Leistungserbringer haben.
Die gesetzliche Krankenversicherung ist Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und dient der Sicherstellung einer medizinischen Versorgung auf hohem Niveau. Sie wird solidarisch finanziert und gewährt allen Versicherten im Krankheitsfall Schutz – unabhängig vom Einkommen.
Historische Entwicklung
Die Wurzeln der gesetzlichen Krankenversicherung reichen zur Bismarck’schen Sozialgesetzgebung (1883) zurück. Mit Inkrafttreten des SGB V am 1. Januar 1989 wurden die bis dahin verstreuten Vorschriften systematisch geordnet und in die Struktur des Sozialgesetzbuchs integriert; Solidarität, Sachleistungsprinzip und Wirtschaftlichkeitsgebot prägen seither das System.
In den letzten 10–15 Jahren bestimmten u. a. Versorgungsstruktur-, Terminservice-/Versorgungs- und Digitalisierungsreformen (ePA, E-Rezept, Telematikinfrastruktur) die Entwicklung. Ziele waren schnellere Zugänge, Qualitätsverbesserungen, mehr Transparenz sowie effizientere Abläufe in Versorgung und Verwaltung.
Aufbau & Abschnitte
- Allgemeine Vorschriften (§§ 1–10) – Ziele, Solidarprinzip, Grundzüge der Versicherungspflicht.
- Leistungen (§§ 11–68) – Prävention, Krankenbehandlung, Rehabilitation, Krankengeld.
- Organisation & Finanzierung (§§ 69–277) – Krankenkassen, Vertragswesen, Beitrags-/Finanzierungsregeln, Aufsicht.
- Schlussvorschriften (§§ 278–323) – Übergangs- und Ergänzungsregelungen.
Wichtige Vorschriften (Schnelleinstieg)
- § 10 SGB V – Familienversicherung
- § 48 SGB V – Höhe und Berechnung des Krankengeldes
- § 49 SGB V – Dauer des des Krankengeldes
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Beitragsliste
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