Rechtsanwalt und Sozialrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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    • Allgemeines Sozialrecht (SGB I, …) – Einführung
      • 1. SGB I – Allgemeiner Teil
      • 2. SGB X – Sozialver­waltungsverfahren
      • 3. SGG – Sozialgerichtsgesetz
      • 4. Gebühren und Kosten im Sozialrecht
      • 5. allgemeine Fragen
    • Bürgergeld (SGB II) – Einführung
      • 1. Voraussetzungen & Grundlagen
      • 2. Bedarfs- und Haushaltsgemeinschaft
      • 3. Einkommen und Vermögen
      • 4. Regelbedarf
      • 5. Kosten der Unterkunft
      • 6. Mehrbedarfe beim Bürgergeld
      • 7. Leistungsminderungen & Mitwirkung
      • 8. Antragstellung & Verfahren
      • 9. Ausländer, Asylberechtigte
      • 10. Allgemein
    • Sozialversicherungsrecht (SGB III, … ) – Einführung
      • 1. Allgemeines Sozialver­sicherungs­recht
      • 2. Arbeitslosenversicherung (SGB III)
      • 3. Krankenversicherung (SGB V)
      • 4. Rentenversicherung (SGB VI)
      • 5. Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII)
      • 6. soziale Pflegeversicherung (SGB XI)
    • Schwerbehindertenrecht (SGB IX) – Einführung
      • 1. Feststellung der Schwerbehinderung
      • 2. Merkzeichen
      • 3. arbeitsrechtliche Bezüge
      • 4. Allgemein
    • Sozialhilfe / Grundsich… (SGB XII) – Einführung
      • 1. Einkommen und Vermögen im SGB XII
      • 2. Kosten der Unterkunft
      • 3. Haushaltsgemeinschaft
      • 4. Mehrbedarfe in der Sozialhilfe
      • 5. diverse Fragestellungen
    • Kindergeld, Wohngeld, UVG, Elterngeld – Einführung
      • 1. Kindergeld
      • 2. Wohngeld
      • 3. Unterhaltsvorschuss
      • 4. Elterngeld
      • 5. Allgemein
    • Familienunterhalt / Elternunterhalt – Einführung
      • 1. Familienunterhalt und Ehegattenunterhalt
      • 2. Berechnung des Elternunterhaltes
      • 3. Altersvorsorge
      • 4. Wohnvorteil
      • 5. Schenkung und Schenkungsrückforderung
      • 6. weitere Fragestellungen
    • Vorsorge, Betreuung, Unterbringung – Einführung
      • 1. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
      • 2. gerichtliches Betreuungsverfahren
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  • Kontakt und Anfahrt

Stichwort aufgelistet in: Stichwort- & Paragrafenverzeichnis

Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) – Gesetzliche Krankenversicherung

(25 Beiträge zum Stichwort "Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) – Gesetzliche Krankenversicherung")

Das Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) regelt die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland. Es legt fest, welche Leistungen Versicherten zustehen, wie diese finanziert werden und welche Rechte und Pflichten Versicherte, Krankenkassen und Leistungserbringer haben.

Die gesetzliche Krankenversicherung ist Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und dient der Sicherstellung einer medizinischen Versorgung auf hohem Niveau. Sie wird solidarisch finanziert und gewährt allen Versicherten im Krankheitsfall Schutz – unabhängig vom Einkommen.

Historische EntwicklungAufbau & AbschnitteWichtige VorschriftenBeitragsliste

Historische Entwicklung

Die Wurzeln der gesetzlichen Krankenversicherung reichen zur Bismarck’schen Sozialgesetzgebung (1883) zurück. Mit Inkrafttreten des SGB V am 1. Januar 1989 wurden die bis dahin verstreuten Vorschriften systematisch geordnet und in die Struktur des Sozialgesetzbuchs integriert; Solidarität, Sachleistungsprinzip und Wirtschaftlichkeitsgebot prägen seither das System.

In den letzten 10–15 Jahren bestimmten u. a. Versorgungsstruktur-, Terminservice-/Versorgungs- und Digitalisierungsreformen (ePA, E-Rezept, Telematikinfrastruktur) die Entwicklung. Ziele waren schnellere Zugänge, Qualitätsverbesserungen, mehr Transparenz sowie effizientere Abläufe in Versorgung und Verwaltung.

Aufbau & Abschnitte

  • Allgemeine Vorschriften (§§ 1–10) – Ziele, Solidarprinzip, Grundzüge der Versicherungspflicht.
  • Leistungen (§§ 11–68) – Prävention, Krankenbehandlung, Rehabilitation, Krankengeld.
  • Organisation & Finanzierung (§§ 69–277) – Krankenkassen, Vertragswesen, Beitrags-/Finanzierungsregeln, Aufsicht.
  • Schlussvorschriften (§§ 278–323) – Übergangs- und Ergänzungsregelungen.

Wichtige Vorschriften (Schnelleinstieg)

  • § 10 SGB V – Familienversicherung
  • § 48 SGB V – Höhe und Berechnung des Krankengeldes
  • § 49 SGB V – Dauer des des Krankengeldes

👉 In der Sidebar finden Sie weitere Paragraphen des SGB V als Direktlinks – ideal für den schnellen Sprung zu einzelnen Normen und Erläuterungen.

Beitragsliste

👇 In den folgenden Beiträgen habe ich das SGB V behandelt:

  • Straßenschilder mit Aufschrift ärztliche BeratungPatientenverfügung – fehlende Kostentragung für ärztliche Beratung

    ... eine ärztliche Beratung zur Erstellung einer Patientenverfügung ist wünschenswert | ... in einem Gesetzesentwurf war dazu eine Kostenregelung enthalten ...

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  • drei Strichmännchen mit Fragezeichen, Zahnrädern und Glühbirne über den KöpfenBeendigung der Arbeitsunfähigkeit durch die Krankenversicherung

    ... gegen eine Entscheidung der Krankenkasse zur Beendigung des Krankengeldes kann Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung ...

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  • Rollstuhl mit Personen im HintergrundKostenerstattung durch Krankenkasse bei Verzögerung der Genehmigung (Beispiel: Elektrorollstuhl)

    Die Krankenkasse ist gezwungen, innerhalb von drei Wochen über einen Antrag zu entscheiden. Wird eine gutachtliche Stellungnahme eingeholt, gilt ...

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  • Lupe über der Aufschrift Urteil - Im Namen des VolklesDer Arzneimittelregress bei Verordnung von Kombinationspräparaten

    ... ein Kombinationsarzneimittel mit Hustenmitteln ist zulasten der GKV nur im Ausnahmefall mit dokumentierter Begründung verordnungsfähig ...

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  • Symbole zum Thema KrankenversicherungDas Ruhen von Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung

    ... ein Ruhen der Leistungsansprüche von säumigen Beitragszahlern tritt nicht ein oder endet, wenn die Versicherten hilfebedürftig sind oder werden ...

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  • drei Strichfräuchen mit Fragezeichen, Zahnrädern und Glühbirne über den KöpfenUrlaubsabgeltung gemäß § 7 Abs. 4 BUrlG und Ruhen des Krankengeldes/­Arbeitslosengeldes

    ... anders als beim Arbeitslosengeld führt die Urlaubsabgeltung über das Arbeitsverhältnis hinaus beim Krankengeld nicht zum Ruhen des Anspruchs ...

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  • KrankenkassenkarteZum Entstehen und zum Wegfall des Anspruchs auf Krankengeld nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

    ... am Tag nach der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit entsteht der Anspruch auf Krankengeld – vor Beendigung ... (Achtung: Neuregelung 2015) ...

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  • Sprechblase mit Info-SymbolVeränderungen der Beitragsbemessung bei freiwillig Krankenversicherten gemäß § 240 Abs. 4 S. 6 SGB V

    Veränderungen der Beitragsbemessung bei freiwillig Krankenversicherten ... | Berechnung nach den Vorschriften des Einkommenssteuerrechts ...

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  • PargrafensymbolFamilienversicherung für Stiefkinder

    Berechnung des Unterhalts gemäß den Richtlinien für die Feststellung des überwiegenden Unterhalts gemäß § 10 SGB V ... | Familienversicherung für Stiefkinder ..

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  • Strichmännchen neben GlühbirneWegfall des Krankengeldes gemäß § 51 SGB V bei Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit

    ... zum Wegfall des Krankengeldes gemäß § 51 SGB V bei Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit - Möglichkeiten zur Begrenzung der Eintrittspflicht ...

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  • Krankengeld berechnen: Höhe nach § 47 SGB V – Regelentgelt, 70 %/90 %, Beispiele 1Krankengeld berechnen: Höhe nach § 47 SGB V – Regelentgelt, 70 %/90 %, Beispiele

    Wie wird Krankengeld berechnet? § 47 SGB V: 70 % vom Brutto, höchstens 90 % vom Netto. Regelentgelt, Einmalzahlungen, Deckel/Beitragsbemessung – mit Rechenbeispiel

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  • grauer Schild mit ParagrafKrankenversicherung für Studenten

    Krankenversicherung für Studenten, Familienversicherung, freiwillige Krankenversicherung und gesetzliche Pflichtversicherung gemäß den §§ 5 und 10 SGB V ...

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  • Männchen neben Fragezeichen, auf Bündel von 100 €-Noten sitzendDie Berechnung des Gesamteinkommens im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB V bei der Familienversicherung

    ... Gesamteinkommen in der Familienversicherung ... | ... es umfasst insbesondere das Arbeitsentgelt, ... | Abgrenzung zu Einnahmen zum Lebensunterhalt ...

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  • schwarzes Buch mit ParagrafIst die Ungleichbehandlung freiwillig Versicherter und Pflichtversicherter verfassungswidrig?

    Krankenversicherungsrecht ... | Beitragsbemessung bei freiwillig Versicherten in der Krankenversicherung ... | Ungleichbehandlung freiwillig Versicherter ...

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  • drei Strichmännchen mit Fragezeichen, Zahnrädern und Glühbirne über den KöpfenKostenübernahme für Leistungen der medizinischen Rehabilitation im Ausland

    Kostenübernahme für Leistungen der medizinischen Rehabilitation im Ausland ... | nur ausnahmsweise kann ein Versicherter die Erstattung geltend machen ...

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  • Foto BundessozialgerichtZur Berechnung der Beitragshöhe bei freiwillig versicherten Sozialhilfeempfängern

    Berechnung der Beiträge zur Krankenversicherung bei freiwillig versicherten Sozialhilfeempfängern - Pflegegeld ist nicht leistungsmindernd zu berücksichtigen ..

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  • KrankenkassenkarteFamilienversicherung

    ... zu den Voraussetzungen und Grenzen der Familienversicherung gemäß § 10 SGB V ... | kostenfreier Versicherungsschutz ...

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  • Lupe vor rotem ParagrafenUnterstützung der Versicherten bei Behandlungsfehlern gemäß § 66 SGB V

    ... gemäß § 66 SGB V können die Krankenkassen Versicherte bei Behandlungsfehlern unterstützen ... | Aufwand und Erfolgsaussichten sollen abgeschätzt werden ...

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  • Stichworte zum Thema KrankenversicherungFreiwillige Krankenversicherung

    ... zum Beginn und Ende der freiwilligen Krankenversicherung | zur Bemessung der Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung ...

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  • Stichworte zum Thema KrankenversicherungDie Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse

    ... zum versichertem Personenkreis gemäß den §§ 5 bis 10 SGB V | ... zur Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse | zur freiwilligen Versicherung

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  • SGB in blauen Buchstaben neben ParagrafZum Entstehen des Anspruchs auf Krankengeld gemäß § 46 S. 1 Nr. 2 SGB V

    Der Anspruch auf Krankengeld entsteht erst mit dem auf die ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit folgenden Tag, § 46 Satz 1 Nummer 2 SGB V ...

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  • Krankengeld: Dauer & Blockfristen nach § 48 SGB V – 78 Wochen, „dieselbe Krankheit“, Neustart 2Krankengeld: Dauer & Blockfristen nach § 48 SGB V – 78 Wochen, „dieselbe Krankheit“, Neustart

    Wie lange gibt es Krankengeld? § 48 SGB V: 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren („dieselbe Krankheit“), Hinzutreten, Blockfrist, Neustart nach 6 Monaten + Erwerbstätigkeit/Verfügbarkeit.

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  • drei Strichmännchen mit Fragezeichen, Zahnrädern und Glühbirne über den KöpfenLeistungen der Direktlebensversicherung als beitragspflichtige Einnahmen zur Krankenversicherung

    Leistungen der Direktlebensversicherung als beitragspflichtige Einnahmen zur Berechnung der Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung ...

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  • Mann neben leerer TafelKrankenversicherung – Ruhen bei Auslandsaufenthalt

    Ruhen des Anspruchs auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei einem Auslandsaufenthalt gemäß den §§ 16 und 13 SGB V ...

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  • Strichmännchen mit blauer Tafelfiktives Familieneinkommen bei der freiwilligen Krankenversicherung

    ... freiwillige Krankenversicherung – Bestimmung der beitragspflichtigen Einkünfte – hier: Berücksichtigung des Unterhalts des privat versicherten Ehegatten ...

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Sozialgesetzbuch V – Gesetzliche Krankenversicherung
§ 1 SGB V – Solidarität und Eigenverantwortung (0)§ 5 SGB V – Versicherungspflicht (2)§ 6 SGB V – Versicherungsfreiheit (2)§ 7 SGB V – Versicherungsfreiheit bei geringfügiger ... (1)§ 8 SGB V – Befreiung von der Versicherungspflicht (1)§ 9 SGB V – freiwillige Versicherung (1)§ 10 SGB V – Familienversicherung (4)§ 13 SGB V – Kostenerstattung (3)§ 16 SGB V – Ruhen des Anspruchs (2)§ 18 SGB V – Kostenübernahme bei Behandlung ... (1)§ 19 SGB V – Erlöschen des Leistungsanspruch (1)§ 24 i SGB V – Mutterschaftsgeld (1)§ 31 SGB V – Arznei- und Verbandmittel (1)§ 39 b SGB V – Hospiz- und Palliativberatung durch die Krankenkassen (1)§ 46 SGB V – Entstehen des Anspruchs auf Krankengeld (1)§ 47 SGB V – Höhe und Berechnung des Krankengeldes (1)§ 48 SGB V – Dauer des Krankengeldes (2)§ 49 SGB V – Ruhen des Krankengeldes (1)§ 50 SGB V – Ausschluss und Kürzung des Krankengeldes (1)§ 51 SGB V – Wegfall des Krankengeldes (1)§ 55 SGB V – Leistungsanspruch (1)§ 62 SGB V Belastungsgrenze (1)§ 66 SGB V – Unterstützung der Versicherten bei ... (1)§ 74 SGB V – Stufenweise Wiedereingliederung (1)§ 87 SGB V – Bundesmantelvertrag (1)§ 132 g SGB V – Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase (1)§ 188 SGB V – Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft (1)§ 192 SGB V – Fortbestehen der Mitgliedschaft ... (1)§ 223 SGB V – Beitragspflicht (2)§ 226 SGB V – Beitragspflichtige Einnahmen versicherungspflichtig Beschäftigter (1)§ 228 SGB V – Rente als beitragspflichtige Einnahmen (1)§ 229 SGB V – Versorgungsbezüge als ... (1)§ 237 SGB V – beitragspflichtige Einnahmen ... (2)§ 240 SGB V – beitragspflichtige Einnahmen ... (5)§ 275 SGB V – Begutachtung und Beratung (1)§ 281 SGB V – Finanzierung und Aufsicht (1)

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Kippdorfstraße 6-24
42857 Remscheid
 

Telefon: 0 21 91 / 46 00 876
 

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