Rechtsanwalt und Sozialrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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Kindergeld und Elterngeld – Übersicht

Stand: 6. Januar 2022

VG Wort - ZählpixelIn dieser Übersicht liste ich ca. 10 Beiträge zum Kindergeld und zum Elterngeld auf.

In den aufgelisteten Beiträgen bespreche ich häufig im Zusammenhang mit dem Kinder- und Elterngeld entstehende Streitfragen. Die Beiträge sollen Ihnen dabei helfen, Probleme im Zusammenhang mit dem Kinder- und Elterngeld zu lösen:

1. Kindergeld2. Elterngeld

 

1. Kindergeld

Seit dem Jahressteuergesetz 1996 ist die Famlienkasse kein Sozialleistungsträger im Sinne des § 12 SGB I mehr, sondern eine Finanzbehörde gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 6 AO. Nicht die Sozialgerichte, sondern die Finanzgerichte sind für Streitigkeiten zuständig.

Für das erste und zweite Kind werden 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und für jedes weitere Kind 250 Euro im Monat gezahlt (ab 1. Januar 2021). Im Regelfall wird das Kindergeld als Steuervergütung nach den Vorschriften des X. Kindergeld
 
§ 62 Anspruchsberechtigte
§ 63 Kinder
§ 64 …
 
(Link: Gesetzestext hier im Internetauftritt)
X. Abschnitts des Einkommensteuergesetzes
erbracht.

Kindergeld wird bis zum Erreichen der Volljährigkeit gewährt, § 32 Kinder, Freibeträge für Kinder
 
(3) Ein Kind wird in dem Kalendermonat, in dem es lebend geboren wurde, und in jedem folgenden Kalendermonat, zu dessen Beginn es das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, berücksichtigt. …
 
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)
§ 32 Abs. 3 EStG
.

Nach Erreichen der Volljährigkeit wird Kindergeld gemäß § 32 Kinder, Freibeträge für Kinder
 
(4) Ein Kind, das das 18. Lebensjahr vollendet hat, wird berücksichtigt, wenn es
1. noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat, …
2. noch nicht das 25. Lebensjahr …
 
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)
§ 32 Abs. 4 EStG
gezahlt,

  • bis zum 21. Lebensjahr,
    • wenn das Kind nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und bei einer Agentur für Arbeit arbeitsplatzsuchend gemeldet ist, § 32 Abs. 4 Nr. 1 EStG
    • oder wenn das Kind wegen einer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu versorgen, § 32 Abs. 4 Nr. 3 EStG;
  • bis zum 25. Lebensjahr
    • wenn es für einen Beruf ausgebildet wird, § 32 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. a) EStG;
    • wenn es sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten zwischen Ausbildungsabschnitten befindet, § 32 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b) EStG;
    • wenn das Kind eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatz nicht beginnen kann, § 32 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. c) EStG;
    • wenn das Kind eine freiwilliges soziales Jahr oder Ähnliches ableistet, § 32 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. d) EStG.
  • Höhe des Kindergeldes und des Kinderfreibetrages
    … Höhe des Kindergeldes (194 € pro Monat für … – Stand: 2018) und des Kinderfreibetrages (7.428 €) … | … Günstigerprüfung durch das Finanzamt … … | mehr

 

Entwicklung der Zahl der Empfänger von Krankengeld sowie Entwicklung der monatlichen Ausgaben

 

  • Änderung, Rückforderung von Kindergeldfestsetzungen
    Rückforderung von Leistungen – zu den Voraussetzungen der Aufhebung der Festsetzung gemäß § 70 EStG …| … zum Rückforderungsanspruch … … | mehr
  • Billigkeitserlass von Kindergeldrückforderungen bei Grundsicherungsempfängern
    … ein Erlass der Rückforderung zu Unrecht gezahlten Kindergeldes ist möglich, wenn zuvor Sozialleistungen wegen des Bezuges von Kindergeld gekürzt wurden … … | mehr
  • Kindergeldanspruch für ausbildungsplatzsuchende Kinder
    Anforderungen des BFH an die Festsetzung von Kindergeldleistungen … | Kindergeldanspruch für ausbildungsplatzsuchende Kinder … … | mehr
  • Männchen, lehnend auf Fragezeichen neben Wegweiser

  • Bundeskindergeld bei Auslandsaufenthalten
    … zur Berechnung des Kindergeldes bei Auslandsaufenthalten … | … Kinder, die ihren Wohnsitz im Inland oder einem EU-Staat haben, können evtl.berücksichtigt werden … … | mehr
  • Zum Anspruch auf Kindergeld nach dem BKGG für im Ausland tätige Personen
    Zum Anspruch auf Kindergeld nach dem BKKG für im Ausland tätige Personen – §§ 1, 5 und 13 BKKG … … | mehr

Männchen, Teppich aufrollend, darunter Paragraf

2. Elterngeld

Grundlage eines Anspruchs auf Elterngeld ist das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit
 
…
§ 2 Höhe des Elterngeldes
…
§ 2 c BEEG Einkommen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit
§ 2 d BEEG Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit
§ 3 BEEG Anrechnung von anderen Einnahmen
…
 
(Link: Inhaltsübersicht BEEG mit Links zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)
Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit
.

  • Zur Berechnung des Elterngeldes
    Elterngeld wird in Höhe von 67 Prozent des Einkommens aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt des Kindes gewährt … | … Anrechnung des Mutterschaftsgeldes … … | mehr
  • Informationen zum Elterngeld – Abzug von Werbungskosten
    Informationen zum Elterngeld – Abzug von Werbungskosten … | … mit Hinweis auf einen Elterngeldrechner des Bundesministeriums für Familie, Senioren, … … | mehr
  • Elterngeld, Elternzeit und SGB II
    … kurze Erläuterungen zum Elterngeld, zur Anrechnung bei Erhalt von Leistungen zum Hartz 4 und zur Zumutbarkeit der Aufnahme einer Arbeit … … | mehr
  • Anrechnungsfreies Elterngeld gemäß § 11 Abs. 3 a SGB II …
    … Elterngeld war bis 2011 in Höhe von 300 € anrechnungsfrei … | … dies gilt heute zumindst für Leistungen zum Hartz 4 und zur Sozialhilfe nicht mehr … … | mehr
  • Auszahlung von Sozialleistungen – Auszahlungszeit, Auszahlungsart
    Auszahlungstermine von Sozialleistungen sind in verschiedenen Gesetzen geregelt … | 1. Wohngeld … | 2. Hartz 4 … | 3. Sozialhilfe … | 4. Kindergeld … … | mehr

Kindergeld und Elterngeld in Stichworten

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  • 2. Elterngeld
Rechtsanwalt Sönke Nippel
Kippdorfstraße 6-24
42857 Remscheid
 
Telefon: 0 21 91 / 46 00 876
 

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