Rechtsanwalt und Sozialrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

  • Startseite
  • Kontakt

§ 11 SGB II – zu berücksichtigendes Einkommen

(14 Beiträge mit § 11 SGB II – zu berücksichtigendes Einkommen)

 

Einkommen ist bedarfsmindernd zu berücksichtigen.

§ 11 SGB II ist die zentrale Norm zur Berechnung der Leistungen, wenn der Leistungsempfänger Einkommen in nicht bloß geringfügigem Umfang erzielt.

Gesetzestext (Stand: 31.07.2019):

§ 11 Zu berücksichtigendes Einkommen

  • (1) Als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen in Geld abzüglich der nach § 11b abzusetzenden Beträge mit Ausnahme der in § 11a genannten Einnahmen. Dies gilt auch für Einnahmen in Geldeswert, die im Rahmen einer Erwerbstätigkeit, des Bundesfreiwilligendienstes oder eines Jugendfreiwilligendienstes zufließen. Als Einkommen zu berücksichtigen sind auch Zuflüsse aus darlehensweise gewährten Sozialleistungen, soweit sie dem Lebensunterhalt dienen. Der Kinderzuschlag nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes ist als Einkommen dem jeweiligen Kind zuzurechnen. Dies gilt auch für das Kindergeld für zur Bedarfsgemeinschaft gehörende Kinder, soweit es bei dem jeweiligen Kind zur Sicherung des Lebensunterhalts, mit Ausnahme der Bedarfe nach § 28, benötigt wird.
  • (2) Laufende Einnahmen sind für den Monat zu berücksichtigen, in dem sie zufließen. Zu den laufenden Einnahmen zählen auch Einnahmen, die an einzelnen Tagen eines Monats aufgrund von kurzzeitigen Beschäftigungsverhältnissen erzielt werden. Für laufende Einnahmen, die in größeren als monatlichen Zeitabständen zufließen, gilt Absatz 3 entsprechend.
  • (3) Einmalige Einnahmen sind in dem Monat, in dem sie zufließen, zu berücksichtigen. Zu den einmaligen Einnahmen gehören auch als Nachzahlung zufließende Einnahmen, die nicht für den Monat des Zuflusses erbracht werden. Sofern für den Monat des Zuflusses bereits Leistungen ohne Berücksichtigung der einmaligen Einnahme erbracht worden sind, werden sie im Folgemonat berücksichtigt. Entfiele der Leistungsanspruch durch die Berücksichtigung in einem Monat, ist die einmalige Einnahme auf einen Zeitraum von sechs Monaten gleichmäßig aufzuteilen und monatlich mit einem entsprechenden Teilbetrag zu berücksichtigen.

zur Übersicht SGB II

In den folgenden Beiträgen habe ich § 11 SGB II angesprochen:



  • Mann vor Tafel
    Versicherungspauschale von 30 € neben der 100 €-Pauschale für Erwerbstätige

    Kann die Versicherungspauschale in Höhe von 30 € zusätzlich zur Erwerbstätigenpauschale in Höhe von 100 € leistungserhöhend…
    ... | mehr

  • gelbes Schild mit Aufschrift Hartz IV
    Darlehen unter Freunden – Einkommen im Sinne des SGB II

    Urteil des Bundessozialgerichts vom 7. Juni 2010, Leitsätze Einnahmen in Geld oder Geldeswert, die als Darlehen mit…
    ... | mehr

  • Glühbirne mit Zahnrädern
    Die Begriffe „Einkommen“ und „Vermögen“ im SGB II und im SGB XII

    Zentrale Begriffe im Recht der Grundsicherung sind das „Einkommen“ und das „Vermögen“. Dies gilt sowohl für die…
    ... | mehr

  • Symbol Info
    Hartz IV – kurz notiert: Behandlung der Einkommensteuererstattung als Einkommen

    Das www.sozialgerichtsbarkeit.deLandessozialgericht Bayern stellte in einem Urteil vom 6. November 2014 (L 11 AS 662/14) zur Behandlung…
    ... | mehr

  • Urteil unter Lupe
    Zur Aufweichung des Zuflussprinzips bei der Berücksichtigung von Freibeträgen

    Das Bundessozialgericht berücksichtigte bei dem Zufluss von Arbeitsentgelt aus zwei Monaten den Grundfreibetrag auch zweimal in einem…
    ... | mehr

  • gelbes Schild mit Aufschrift Hartz IV
    Darlehen als zu berücksichtigende Einnahme im Sinne des § 11 Abs. 1 S. 1 SGB II

    § 11 Zu berücksichtigendes Einkommen  (1) Als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen in Geld abzüglich der nach…
    ... | mehr

  • Bundessozialgericht - Foto
    Konsequenzen des Urteils des Bundessozialgerichts vom 16.12.2008

    Das oben genannte Urteil des BSG habe ich hier in einem Artikel Konsequenzen des Urteils des Bundessozialgerichts…
    ... | mehr

  • Gerichtshammer
    Arbeitslosengeld II – Einkommensberücksichtigung, Zuflussprinzip, …

    Eine Entscheidung des www. … .deBundessozialgerichts vom 16. Dezember 2008 (B 4 AS 70/07), die auf den…
    ... | mehr

  • Jobagentur - Menschenschlange
    Rückforderung von Leistungen – Rückerstattung von Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld

    Die Rückforderung von Leistungen durch das Jobcenter bei Gewährung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld stellt sich – insbesondere…
    ... | mehr

  • blaue Würfel mit Paragrafenzeichen
    vermögenswirksame Leistungen – anrechenbares Einkommen im Sinne des SGB II?

    Zu der Frage, ob „vermögenswirksame Leistungen“ Einkommen im Sinne des SGB II sind, nahm das Bundessozialgericht in…
    ... | mehr

  • Geldscheine auf Antrag auf Kindergeld
    Anrechnungsfreies Elterngeld gemäß § 11 Abs. 3 a SGB II in Verbindung mit § 10 Abs. 1 und 3 BEEG

    § 11 Abs. 3 a SGB II bestimmte bis 2011 für alle Empfänger von Leistungen zum Hartz…
    ... | mehr

  • roter Paragraf vor Geldbündel
    Erbschaft – Einkommen oder Vermögen im Sinne des SGB II?

    Zur Frage „Erbschaft – Vermögen oder Einkommen im Sinne des SGB II?“ führt das BSG in einer…
    ... | mehr

  • drei Strichmännchen mit Fragezeichen, Zahnrädern und Glühbirne über dem Kopf
    Freibeträge vom Einkommen bei Hartz IV – Hinzuverdienst

    Freibeträge vom Einkommen und die Möglichkeit des Hinzuverdienstes im Bereich des SGB II regeln insbesondere die §§…
    ... | mehr

  • Strichmännchen neben Glühbirne
    zu berücksichtigende Werbungskosten bei der Gewährung von Hartz IV

    Einkommen des Antragstellers schmälert die Leistungen der Jobcenter. Allerdings wird von dem Einkommen des Antragstellers pauschal ein…
    ... | mehr

 
Über das Stichwortverzeichnis finden Sie weitere Beiträge zu sozialrechtlichen Fragestellungen:

  • Bild Stichwortverzeichnis

    Stichwortverzeichnis – Sozialrecht in Stichworten

    Mit einem Klick auf das Stichwort oder den Paragrafen gelangen Sie zu einer Übersicht der Beiträge die das Stichwort enthalten … | mehr

Hinweis

Zuerst habe ich hier den Text der amtlichen Fassung von § 11 SGB II – zu berücksichtigendes Einkommen abgedruckt.

Unten liste ich die Beiträge auf, in denen ich den Paragrafen angesprochen habe.

Rechtsanwalt Sönke Nippel
Kippdorfstraße 6-24
42857 Remscheid
 
Telefon: 0 21 91 / 46 00 876

ZUM IMPRESSUM
 
ZUR DATENSCHUTZERKLÄRUNG
▲