Stand: 31. Juli 2024
Auf dieser Seite liste ich nach kurzen Einführungstexten circa 30 Beiträge zum Schwerbehindertenrecht systematisch geordnet auf – von der Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft über Merkzeichen bis zu arbeitsrechtlichen Schutzrechten. Die wesentlichen Regelungen finden sich im SGB IX.
Menschen gelten als schwerbehindert, wenn ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 festgestellt ist. Zuständig ist die Behörde nach § 152 SGB IX. Maßstab für die Bewertung sind die Versorgungsmedizinische Grundsätze.
1. Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft
Wer ist für die Feststellung zuständig?
Zuständig sind die Versorgungsämter bzw. die nach Landesrecht zuständigen Behörden. Die Feststellung erfolgt auf Antrag nach § 152 Abs. 1 S. 1 SGB IX.
Was ist der Grad der Behinderung (GdB) – und wie verhält er sich zum GdS?
Der GdB beschreibt das Ausmaß der Teilhabebeeinträchtigung. In den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen wird der Grad der Schädigungsfolgen (GdS) verwendet; GdB und GdS sind hinsichtlich der Werte (20–100) deckungsgleich.
GdB-Wert | Orientierung | Hinweis |
---|---|---|
20–40 | Behinderung (noch keine Schwerbehinderung) | Nachteilsausgleiche teils eingeschränkt |
50+ | Schwerbehinderung | Nachteilsausgleiche & besondere Schutzrechte |
Merkzeichen | zusätzliche gesundheitliche Merkmale | Feststellung nach § 152 Abs. 4 SGB IX |
Maßgeblich sind immer die Versorgungsmedizinischen Grundsätze.
Weiterführende Beiträge – Feststellung, Antrag & Verfahren:
– Grundlagen & Verfahren
- GdB & GdS (SGB IX): Unterschied, Antrag, Merkzeichen & Vorteile
GdB und GdS einfach erklärt: Unterschied, Antrag & Verfahren (§ 152 SGB IX), Merkzeichen (VersMedV), Schwerbehinderung ab 50, aktuelle Steuer-Pauschbeträge (§ 33b EStG), Rechtsmittel bei Ablehnung
... | mehr - Gesamt-GdB und Einzel-GdB – Feststellung des Grads der Behinderung nach § 152 SGB IX
Wie wird der Gesamt-GdB bei mehreren Beeinträchtigungen gebildet? Unterschied zwischen Einzel-GdB und Gesamt-GdB, Rechtsprechung, VersMedV.
... | mehr - Schwerbehindertenausweis: Wegfall & Folgen der Anerkennung
Wann endet die Schwerbehinderteneigenschaft nach SGB IX? Übersicht zu Verfahren, Folgen für Ausweis & Nachteilsausgleiche.
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– Begriffe & Systematik
- Die Definition des Begriffs der Behinderung
Begriff der Behinderung im Schwerbehindertenrecht - regelwidriger Zustand, Funktionsbeeinträchtigung, Auswirkung auf die Teilhabe an der Gesellschaft ...
... | mehr - Dokumentation des Rehabilitations- und Schwerbehindertenrechts
Dokumentation zur Entstehung des Rehabilitations- und Schwerbehindertenrechts sowie Kommentierung zum SGB IX ... | Begründung der Bundesregierung ...
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– Spezialthemen
- Schwerbehindertenausweis – Voraussetzungen, Gültigkeit & Merkzeichen
Der Schwerbehindertenausweis weist den Grad der Behinderung (GdB) und Merkzeichen nach. Infos zu Antrag, Gültigkeit, Rechtsgrundlagen (§ 152, § 228 SGB IX, SchwbAwV)
... | mehr - Heilungsbewährung – wesentliche Änderung der Verhältnisse
Was beinhaltet eine Heilungsbewährung? ... | Wie lange dauert die Heilungsbewährung? ... | Wann beginnt die Heilungsbewährung? ... | Transplantationen, Krebs
... | mehr
Auf den Beitragsseiten können Sie unentgeltlich Fragen stellen und kommentieren. Bitte prüfen Sie vorher, ob Ihre Frage bereits beantwortet ist (Einführungsseiten, Stichwortverzeichnis).
2. Merkzeichen & Nachteilsausgleiche
Wer entscheidet über Merkzeichen?
Über das Vorliegen der gesundheitlichen Merkmale, die Nachteilsausgleiche ermöglichen, entscheidet auf Antrag die zuständige Behörde nach § 152 Abs. 4 SGB IX.
Was sind Merkzeichen – und wofür gelten sie?
Bei Vorliegen der Voraussetzungen werden im Ausweis u. a. aG, H, Bl, Gl, RF, 1. Kl., G, TBl vermerkt. Rechtsgrundlage u. a. § 3 SchwbAwV (Schwerbehindertenausweis-Verordnung).
Weiterführende Beiträge – Merkzeichen & Nachteilsausgleiche:
– Einzelne Merkzeichen
- Merkzeichen G: erheblich gehbehindert
... erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr ... | Unfähigkeit, Strecken zurückzulegen, die üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt
... | mehr - Merkzeichen aG – außergewöhnliche Gehbehinderung: Voraussetzungen & Vorteile
Das Merkzeichen aG („außergewöhnliche Gehbehinderung“) wird nur bei schwersten Mobilitätseinschränkungen vergeben. Voraussetzungen, Rollstuhl-Fragen, Vorteile: Parkerleichterungen, Kfz-Steuerbefreiung & ÖPNV
... | mehr - Merkzeichen aG bei neurologischen Erkrankungen
... eine außergewöhnliche Gehbehinderung kann bei neurologischen Leiden - auch der Parkinson`schen Krankheit festgestellt werden - Merkzeichen aG ...
... | mehr - Oranger Parkausweis: Parkerleichterung bei Behinderung
Der orangefarbene Parkausweis ermöglicht Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung (z. B. Merkzeichen G)., Voraussetzungen, Vorteile & Antrag im Überblick
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– Sonderfälle & Ergänzungen
- Merkzeichen H: Alle Voraussetzungen & Vorteile im Schwerbehindertenausweis
Erfahren Sie, wann Sie das Merkzeichen H für Hilflosigkeit erhalten und welche Nachteilsausgleiche (z.B. Kfz-Steuer, Pflegepauschbetrag) Ihnen zustehen. Umfassender Ratgeber.
... | mehr - Merkzeichen RF, Bl, B und Gl
Voraussetzungen und Folgen der Gewährung der Merkzeichen RF, Bl, B und Gl ... | § 3 SchwbAwV ... | Versorgungsmedizin-Verordnung ...
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3. Arbeitsrechtliche Fragen
Welchen Schutz genießen schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben?
Der besondere Kündigungsschutz ist in den §§ 168 ff. SGB IX geregelt. Eine Arbeitgeberkündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Themen sind außerdem Schwerbehindertenvertretung und betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM).
Weiterführende Beiträge – Kündigungsschutz, BEM & Beteiligung:
– BEM & § 167 SGB IX
- Das betriebliche Eingliederungsmanagement im SGB IX
1. Anwendungsbereich ... | 2. Sechswochenzeitraum | 3. Umsetzung ... | 4. Zustimmung ... eine Kündigung ohne BEM kann rechtswidrig sein ...
... | mehr - Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen § 167 SGB IX
Unterlassen eines betrieblichen Eingliederungsmanagements | 1. Schadenersatzansprüche ... | 2. Folgen bei einer Kündigung ... Verschiebung der Beweislast
... | mehr
– Zustimmung des Integrationsamtes & Kündigung
- Die Ausgleichsabgabe im Schwerbehindertenrecht
Die Ausgleichsabgabe bei Nichtbeschäftigung schwerbehinderter Menschen ... | ... zur Berechnung der Ausgleichsabgabe im Schwerbehindertenrecht ...
... | mehr - Kündigung bei fehlender Zustimmung des Integrationsamtes
Bei Fehlen der erforderlichen Zustimmung des Integrationsamtes kann der Arbeitnehmer die Kündigungsschutzklage bis zur Bekanntgabe der Zustimmung erheben ...
... | mehr - Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung
... kurze Erläuterungen zum Zustimmungserfordernis des Integrationsamtes gemäß dem SGB IX ... | die Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung ...
... | mehr
– Gleichstellung & Vertretung
- Gleichstellung von Personen mit einem GdB von 30 und 40
Gleichstellung mit einem GdB von 30 und 40 ... | I. Zuständigkeit ... | II. Voraussetzungen ... Arbeitsplatz erlangen und erhalten ... | III. Rechtsfolgen ...
... | mehr - Schwerbehindertenvertretung – Vertrauensperson
... die besonderen Interessen schwerbehinderter Menschen werden in Betrieben von der Schwerbehindertenvertretung bzw. von der Vertrauensperson wahrgenommen ...
... | mehr
4. Weitere wichtige Fragen
Wie unterscheiden sich Erwerbsminderung und Schwerbehinderung?
Verschiedene Rechtsbereiche: Erwerbsminderung (Rentenrecht) vs. Schwerbehinderung (Teilhabe; SGB IX).
Welche Mehrbedarfe kommen in Betracht?
Mehrbedarfe bei Behinderung sind im SGB II und SGB XII geregelt.
Ab wann ist die Altersrente für schwerbehinderte Menschen möglich?
Je nach Jahrgang bis zu 2 Jahre vor der Regelaltersgrenze, in Konstellationen abschlagsfrei (Rentenrecht beachten).
Weiterführende Beiträge – Statistik, Verfahren & Abgrenzungen:
– Statistik & Verfahren
- Statistiken zum Schwerbehindertenrecht und zum Verfahren
1. allgemeine statistische Daten zur Schwerbehinderung ... | 2. Daten zum Verwaltungsverfahren ... | 3. Widerspruchsverfahren | ... 4. Klageverfahren ...
... | mehr - Schwerbehindertenausweis – Antrag & Muster Widerspruch
Antrag & Widerspruch im Schwerbehindertenrecht: Formulare, Mustertexte und Hinweise zu Fristen, Begründung & Rechtsmitteln
... | mehr - Klage GdB – Muster für Klageschrift & Rechtsgrundlagen
Nicht einverstanden mit dem GdB-Bescheid? Musterklageschrift & Tipps zur Klage vorm Sozialgericht: Fristen, Unterlagen, Erfolgsaussichten
... | mehr
– Abgrenzungen & Rente
- Schwerbehinderung, Erwerbsminderung und der Arbeitsunfähigkeit
... zu den Begriffen der Schwerbehinderung, Erwerbsminderung und Arbeitsunfähigkeit in den Sozialgesetzbüchern – §§ 2, 69 SGB IX – § 43 SGB VI, § 44 SGB V ...
... | mehr - Altersrente für schwerbehinderte Menschen
... zur vorzeitigen Inanspruchnahme der Altersrente ab dem 60. und 63. Lebensjahr für schwerbehinderte Menschen ... | ... Anhebung der Altersgrenze ...
... | mehr
– Leistungen & Änderungen
- Mehrbedarf für behinderte Menschen nach SGB II & SGB XII
Mehrbedarf bei Behinderung erklärt: 35 % Zuschlag im Bürgergeld (§ 21 SGB II) · 17 % im Sozialgeld (§ 23 SGB II) · Mehrbedarf nach § 30 SGB XII. Urteil BSG B 4 AS 29/09 R
... | mehr - Änderungen im SGB XII für schwerbehinderte Menschen
... erhöhter Freibetrag für Empfänger von Eingliederungshilfe und von Hilfe zur Pflege ... | ... Freibetrag für in Werkstätten arbeitende Menschen ...
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Fazit: Das Schwerbehindertenrecht reicht von der Feststellung der Behinderung über Merkzeichen bis zu besonderen Schutzrechten im Arbeitsleben.
Weiterführende Beiträge – kompakter Einstieg für Eilige:
– Kompakt: Einstieg für Eilige (GdB/GdS & Merkzeichen)
- GdB & GdS (SGB IX): Unterschied, Antrag, Merkzeichen & Vorteile
GdB und GdS einfach erklärt: Unterschied, Antrag & Verfahren (§ 152 SGB IX), Merkzeichen (VersMedV), Schwerbehinderung ab 50, aktuelle Steuer-Pauschbeträge (§ 33b EStG), Rechtsmittel bei Ablehnung
... | mehr - Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis: Überblick, Kriterien, Vorteile
Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis einfach erklärt: G, aG, H, Bl, Gl, B, RF – Voraussetzungen, Vorteile & Rechtsgrundlagen nach SchwbAwV und VersMedV
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