Rechtsanwalt und Sozialrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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EINFÜHRUNG

Schwerbehindertenrecht (SGB IX)

Stand: 31. Juli 2024

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Auf dieser Seite liste ich nach kurzen Einführungstexten circa 30 Beiträge zum Schwerbehindertenrecht systematisch geordnet auf – von der Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft über Merkzeichen bis zu arbeitsrechtlichen Schutzrechten. Die wesentlichen Regelungen finden sich im SGB IX.

Definition Schwerbehinderung – kurz erklärt

Menschen gelten als schwerbehindert, wenn ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 festgestellt ist. Zuständig ist die Behörde nach § 152 SGB IX. Maßstab für die Bewertung sind die Versorgungsmedizinische Grundsätze.

  • 1. Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft
  • 2. Merkzeichen & Nachteilsausgleiche
  • 3. Arbeitsrechtliche Fragen
  • 4. Weitere wichtige Fragen

1. Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft

Wer ist für die Feststellung zuständig?

Zuständig sind die Versorgungsämter bzw. die nach Landesrecht zuständigen Behörden. Die Feststellung erfolgt auf Antrag nach § 152 Abs. 1 S. 1 SGB IX.

Was ist der Grad der Behinderung (GdB) – und wie verhält er sich zum GdS?

Der GdB beschreibt das Ausmaß der Teilhabebeeinträchtigung. In den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen wird der Grad der Schädigungsfolgen (GdS) verwendet; GdB und GdS sind hinsichtlich der Werte (20–100) deckungsgleich.

GdB – schnelle Orientierung
GdB-Wert Orientierung Hinweis
20–40 Behinderung (noch keine Schwerbehinderung) Nachteilsausgleiche teils eingeschränkt
50+ Schwerbehinderung Nachteilsausgleiche & besondere Schutzrechte
Merkzeichen zusätzliche gesundheitliche Merkmale Feststellung nach § 152 Abs. 4 SGB IX

Maßgeblich sind immer die Versorgungsmedizinischen Grundsätze.

Weiterführende Beiträge – Feststellung, Antrag & Verfahren:

– Grundlagen & Verfahren

  • GdB & GdS (SGB IX): Unterschied, Antrag, Merkzeichen & Vorteile

    GdB und GdS einfach erklärt: Unterschied, Antrag & Verfahren (§ 152 SGB IX), Merkzeichen (VersMedV), Schwerbehinderung ab 50, aktuelle Steuer-Pauschbeträge (§ 33b EStG), Rechtsmittel bei Ablehnung

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  • Gesamt-GdB und Einzel-GdB – Feststellung des Grads der Behinderung nach § 152 SGB IX

    Wie wird der Gesamt-GdB bei mehreren Beeinträchtigungen gebildet? Unterschied zwischen Einzel-GdB und Gesamt-GdB, Rechtsprechung, VersMedV.

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  • Schwerbehindertenausweis: Wegfall, Fristen & Folgen nach SGB IX

    Wann endet die Schwerbehinderteneigenschaft? Überblick zu Fristen, Bestandskraft, Schonfrist nach § 199 SGB IX und Auswirkungen auf Gleichstellung & Ausweis.

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– Begriffe & Systematik

  • Die Definition des Begriffs der Behinderung

    Begriff der Behinderung im Schwerbehindertenrecht - regelwidriger Zustand, Funktionsbeeinträchtigung, Auswirkung auf die Teilhabe an der Gesellschaft ...

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  • Dokumentation des Rehabilitations- und Schwerbehindertenrechts

    Dokumentation zur Entstehung des Rehabilitations- und Schwerbehindertenrechts sowie Kommentierung zum SGB IX ... | Begründung der Bundesregierung ...

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– Spezialthemen

  • Schwerbehindertenausweis – Voraussetzungen, Gültigkeit & Merkzeichen

    Der Schwerbehindertenausweis weist den Grad der Behinderung (GdB) und Merkzeichen nach. Infos zu Antrag, Gültigkeit, Rechtsgrundlagen (§ 152, § 228 SGB IX, SchwbAwV)

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  • Heilungsbewährung (VersMedV, SGB IX): Dauer, GdB nach Krebs & wesentliche Änderung (§ 48 SGB X)

    Was bedeutet Heilungsbewährung im Schwerbehindertenrecht? Erklärung nach VersMedV & § 48 SGB X: Dauer (2–5 Jahre), Beginn nach Primärtherapie, GdB-Anpassung nach Ablauf und Rechtsprechung zu Krebs- und Transplantationsfällen.

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Hinweis

Auf den Beitragsseiten können Sie unentgeltlich Fragen stellen und kommentieren. Bitte prüfen Sie vorher, ob Ihre Frage bereits beantwortet ist (Einführungsseiten, Stichwortverzeichnis).

2. Merkzeichen & Nachteilsausgleiche

Wer entscheidet über Merkzeichen?

Über das Vorliegen der gesundheitlichen Merkmale, die Nachteilsausgleiche ermöglichen, entscheidet auf Antrag die zuständige Behörde nach § 152 Abs. 4 SGB IX.

Was sind Merkzeichen – und wofür gelten sie?

Bei Vorliegen der Voraussetzungen werden im Ausweis u. a. aG, H, Bl, Gl, RF, 1. Kl., G, TBl vermerkt. Rechtsgrundlage u. a. § 3 SchwbAwV (Schwerbehindertenausweis-Verordnung).

Weiterführende Beiträge – Merkzeichen & Nachteilsausgleiche:

– Überblick

  • Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis: Überblick, Kriterien, Vorteile

    Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis einfach erklärt: G, aG, H, Bl, Gl, B, RF – Voraussetzungen, Vorteile & Rechtsgrundlagen nach SchwbAwV und VersMedV

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– Einzelne Merkzeichen

  • Merkzeichen G – erheblich gehbehindert (§ 229 SGB IX, VersMedV): Voraussetzungen & Nachteilsausgleiche

    Wann wird Merkzeichen G vergeben? Voraussetzungen nach § 229 SGB IX & VersMedV, 2-km/30-Minuten-Regel, typische Krankheitsbilder, Abgrenzung zu aG und Vorteile wie ÖPNV-Freifahrt & Parkausweis erklärt.

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  • Merkzeichen aG – außergewöhnliche Gehbehinderung: Voraussetzungen & Vorteile

    Das Merkzeichen aG („außergewöhnliche Gehbehinderung“) wird nur bei schwersten Mobilitätseinschränkungen vergeben. Voraussetzungen, Rollstuhl-Fragen, Vorteile: Parkerleichterungen, Kfz-Steuerbefreiung & ÖPNV

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  • Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung): Parkinson, Polyneuropathie & neurologische Erkrankungen

    Merkzeichen aG auch bei neurologischen Erkrankungen wie Parkinson oder Polyneuropathie möglich. Voraussetzungen nach § 229 SGB IX & VersMedV, BSG-Urteil B 9 SB 1/15 R, Begutachtung, Nachteilsausgleiche & Antrag erklärt.

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  • Oranger Parkausweis: Parkerleichterung bei Behinderung

    Der orangefarbene Parkausweis ermöglicht Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung (z. B. Merkzeichen G)., Voraussetzungen, Vorteile & Antrag im Überblick

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– Sonderfälle & Ergänzungen

  • Merkzeichen H: Alle Voraussetzungen & Vorteile im Schwerbehindertenausweis

    Erfahren Sie, wann Sie das Merkzeichen H für Hilflosigkeit erhalten und welche Nachteilsausgleiche (z.B. Kfz-Steuer, Pflegepauschbetrag) Ihnen zustehen. Umfassender Ratgeber.

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  • Merkzeichen RF, Bl, B und Gl: Voraussetzungen & Vorteile (§ 3 SchwbAwV, VersMedV)

    Merkzeichen RF, Bl, B und Gl: Voraussetzungen & Vorteile (§ 3 SchwbAwV, VersMedV)

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3. Arbeitsrechtliche Fragen

Welchen Schutz genießen schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben?

Der besondere Kündigungsschutz ist in den §§ 168 ff. SGB IX geregelt. Eine Arbeitgeberkündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Themen sind außerdem Schwerbehindertenvertretung und betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM).

Weiterführende Beiträge – Kündigungsschutz, BEM & Beteiligung:

– BEM & § 167 SGB IX

  • Betriebliches Eingliederungsmanagement (§ 167 SGB IX) – Ablauf, Zustimmung, Folgen bei Kündigung

    Wann muss ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchgeführt werden? Voraussetzungen, Sechswochenzeitraum, Zustimmung des Arbeitnehmers und Folgen bei Kündigung – mit BAG-Urteilen 2006 und 2011.

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  • Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen § 167 SGB IX – BEM, Schadensersatz & Kündigung

    Was passiert, wenn ein Arbeitgeber das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) unterlässt? Rechtsprechung zu Schadensersatz, Kündigung und Beweislast nach § 167 SGB IX – mit Urteilen des BAG 2005, 2006 und 2011.

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– Zustimmung des Integrationsamtes & Kündigung

  • Ausgleichsabgabe richtig berechnen: Wer zählt, Höhe, Pflichtquote (SGB IX einfach erklärt)

    Wie wird die Ausgleichsabgabe berechnet? Welche Arbeitnehmer zählen nicht? Pflichtquote, Beträge, Ausnahmen und Beispiele nach § 160 SGB IX verständlich erklärt.

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  • Klagefrist bei Kündigung ohne Zustimmung des Integrationsamtes – § 4 KSchG & § 168 SGB IX einfach erklärt

    Kündigung ohne Zustimmung des Integrationsamtes? Wann gilt die 3-Wochen-Frist des § 4 KSchG und wann beginnt sie neu? Unterschiede je nach Kenntnis des Arbeitgebers einfach erklärt.

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  • Kündigung ohne Zustimmung des Integrationsamtes? Fristen, Ablauf & Schutz nach § 168–174 SGB IX

    Kündigung schwerbehinderter Menschen: Wann ist die Zustimmung des Integrationsamtes nötig? Was gilt ohne Zustimmung? 3-Wochen-Frist nach § 4 KSchG, Dauer & Verfahren.

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– Gleichstellung & Vertretung

  • Gleichstellung bei GdB 30/40 – Antrag, Voraussetzungen und Kündigungsschutz

    Wer kann sich gleichstellen lassen? Voraussetzungen nach § 2 SGB IX, Antrag bei der Agentur für Arbeit, Arbeitsplatzgefährdung und Rechtsfolgen wie Kündigungsschutz.

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  • Schwerbehindertenvertretung & Vertrauensperson: Aufgaben, Rechte & Pflichten nach § 178/179 SGB IX

    Was macht die Schwerbehindertenvertretung? Aufgaben, Rechte, Wahl, Pflichten der Vertrauensperson nach § 178 und § 179 SGB IX – einfach erklärt.

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– Weitere Praxisfragen

  • Wiedereingliederung & Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III): Anspruch auf Arbeitslosengeld trotz Maßnahme

    Auch während einer stufenweisen Wiedereingliederung bleibt der Anspruch auf Arbeitslosengeld nach § 145 SGB III bestehen. Das BSG hat klargestellt: Weder Arbeitslosigkeit noch Verfügbarkeit entfallen.

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4. Weitere wichtige Fragen

Wie unterscheiden sich Erwerbsminderung und Schwerbehinderung?

Verschiedene Rechtsbereiche: Erwerbsminderung (Rentenrecht) vs. Schwerbehinderung (Teilhabe; SGB IX).

Welche Mehrbedarfe kommen in Betracht?

Mehrbedarfe bei Behinderung sind im SGB II und SGB XII geregelt.

Ab wann ist die Altersrente für schwerbehinderte Menschen möglich?

Je nach Jahrgang bis zu 2 Jahre vor der Regelaltersgrenze, in Konstellationen abschlagsfrei (Rentenrecht beachten).

Weiterführende Beiträge – Statistik, Verfahren & Abgrenzungen:

– Statistik & Verfahren

  • Statistiken Schwerbehindertenrecht: Bestandszahlen, Verfahren, Dauer

    Schwerbehindertenrecht in Zahlen: Bestände (Ende 2023), NRW-Daten, Widersprüche, Klagearten & Verfahrensdauer – mit Grafiken, Hinweisen und Quellen (GBE/Destatis).

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  • Schwerbehindertenausweis – Antrag & Muster Widerspruch

    Antrag & Widerspruch im Schwerbehindertenrecht: Formulare, Mustertexte und Hinweise zu Fristen, Begründung & Rechtsmitteln

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  • Klage GdB – Muster für Klageschrift & Rechtsgrundlagen

    Nicht einverstanden mit dem GdB-Bescheid? Musterklageschrift & Tipps zur Klage vorm Sozialgericht: Fristen, Unterlagen, Erfolgsaussichten

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– Abgrenzungen & Rente

  • Schwerbehinderung, Erwerbsminderung und Arbeitsunfähigkeit – Unterschiede & Voraussetzungen einfach erklärt

    Was bedeuten Schwerbehinderung, Erwerbsminderung und Arbeitsunfähigkeit? Unterschiede, Voraussetzungen und typische Irrtümer verständlich erklärt.

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  • Altersrente für schwerbehinderte Menschen

    ... zur vorzeitigen Inanspruchnahme der Altersrente ab dem 60. und 63. Lebensjahr für schwerbehinderte Menschen ... | ... Anhebung der Altersgrenze ...

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– Leistungen & Änderungen

  • Mehrbedarf für behinderte Menschen nach SGB II & SGB XII

    Mehrbedarf bei Behinderung erklärt: 35 % Zuschlag im Bürgergeld (§ 21 SGB II) · 17 % im Sozialgeld (§ 23 SGB II) · Mehrbedarf nach § 30 SGB XII. Urteil BSG B 4 AS 29/09 R

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  • Änderungen im SGB XII für schwerbehinderte Menschen

    ... erhöhter Freibetrag für Empfänger von Eingliederungshilfe und von Hilfe zur Pflege ... | ... Freibetrag für in Werkstätten arbeitende Menschen ...

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Balkendiagramm: Zahl der behinderten Menschen nach dem Grad der Behinderung


Fazit: Das Schwerbehindertenrecht reicht von der Feststellung der Behinderung über Merkzeichen bis zu besonderen Schutzrechten im Arbeitsleben.

Weiterführende Beiträge – kompakter Einstieg für Eilige:

– Kompakt: Einstieg für Eilige (GdB/GdS & Merkzeichen)

  • GdB & GdS (SGB IX): Unterschied, Antrag, Merkzeichen & Vorteile

    GdB und GdS einfach erklärt: Unterschied, Antrag & Verfahren (§ 152 SGB IX), Merkzeichen (VersMedV), Schwerbehinderung ab 50, aktuelle Steuer-Pauschbeträge (§ 33b EStG), Rechtsmittel bei Ablehnung

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  • Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis: Überblick, Kriterien, Vorteile

    Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis einfach erklärt: G, aG, H, Bl, Gl, B, RF – Voraussetzungen, Vorteile & Rechtsgrundlagen nach SchwbAwV und VersMedV

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