Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) – Sozialhilfe
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Das Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) regelt die Sozialhilfe in Deutschland. Sie stellt die letzte Auffanglinie des sozialen Sicherungssystems dar und soll den notwendigen Lebensunterhalt von Menschen sichern, die ihren Bedarf nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken können.
Die Sozialhilfe unterstützt bedürftige Personen, wenn keine vorrangigen Sozialleistungen greifen. Sie umfasst existenzsichernde Leistungen, Hilfen zur Gesundheit, Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen, Hilfe zur Pflege und weitere Unterstützungsformen.
Historische Entwicklung
Die Wurzeln der Sozialhilfe reichen bis in die Armenfürsorge des 19. Jahrhunderts zurück. Das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) von 1962 bildete erstmals einen bundesweit einheitlichen Rechtsrahmen. Mit der Reform 2005 wurden die Regelungen in das SGB XII integriert und systematisch in die Struktur des Sozialgesetzbuchs eingeordnet.
In den letzten 10–15 Jahren standen insbesondere die Anpassung der Regelsätze, die Reform der Eingliederungshilfe (Überführung in das SGB IX) und die Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets im Mittelpunkt. Ziel war eine bedarfsgerechtere Unterstützung und die stärkere Teilhabe von Leistungsberechtigten am gesellschaftlichen Leben.
Aufbau & Abschnitte
- Allgemeine Vorschriften (§§ 1–18) – Grundsätze, Zuständigkeiten, Verhältnis zu anderen Sozialleistungen.
- Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27–40) – Regelbedarf, Mehrbedarfe, einmalige Leistungen.
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41–46) – für dauerhaft voll erwerbsgeminderte und ältere Menschen.
- Hilfen in besonderen Lebenslagen (§§ 47–74) – Gesundheit, Pflege, Teilhabe.
- Einsatz von Einkommen und Vermögen (§§ 82–92) – Anrechnungs- und Schonvermögensregeln.
- Schlussvorschriften (§§ 133–141) – Übergangs- und Ergänzungsregelungen.
Wichtige Vorschriften (Schnelleinstieg)
- § 19 SGB XII – Leistungsberechtigte
- § 82 SGB XII – Begriff des Einkommens
- § 90 SGB XII – Einzusetzendes Vermögen
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Beitragsliste
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