Rechtsanwalt und Sozialrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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EINFÜHRUNG

Sozialhilfe / Grundsicherung im Alter (SGB XII)

Stand: 23. Januar 2025

VG Wort - Zählpixel

Diese Einführungsseite bündelt circa 30 Beiträge zur Sozialhilfe und zur Grundsicherung im Alter (SGB XII). Sie finden kompakte Antworten zu Einkommen & Vermögen (§ 82 SGB XII, § 90 SGB XII), Kosten der Unterkunft, Haushaltsgemeinschaft und Mehrbedarfen – mit direktem Einstieg und Rechner.

Definition Sozialhilfe – kurz erklärt

Sozialhilfe umfasst Hilfe zum Lebensunterhalt sowie die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Anspruch besteht bei Bedürftigkeit (Vorrang von Einkommen und Vermögen). Rechtsgrundlagen sind die §§ 27 ff. und §§ 41 ff. SGB XII. Zum Vermögenseinsatz vgl. § 90 SGB XII.

Wählen Sie den Einstieg, der zu Ihrem Anliegen passt:

Inhalt & Einstiege

  • 1. Rechner (SGB XII)
  • 2. Einkommen & Vermögen im SGB XII
  • 3. Kosten der Unterkunft
  • 4. Haushalts­gemein­schaft (SGB XII)
  • 5. Mehr­bedarfe in der Sozialhilfe
  • 6. Weitere wichtige Fragen (Kapitel 4)

1. Rechner zur Grundsicherung (SGB XII)

Berechnen Sie Anspruch und Höhe – inklusive Anrechnung von Einkommen und Schonvermögen.

  • Sozialhilfe-Rechner (SGB XII): Anspruch, Gesamtbedarf & Freibeträge

    Kostenloser Sozialhilfe-Rechner (SGB XII): Gesamtbedarf ermitteln, Einkommen & Freibeträge anrechnen, Anspruch einschätzen. Mit Hinweisen zu Vermögen & Mehrbedarfen

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2. Einkommen & Vermögen im SGB XII

  • a) Einkommen
  • b) Vermögen

Zahlreiche Fragestellungen zur Berechnung der Sozialhilfe ranken sich um die Begriffe des „Einkommens“ und des „Vermögens“. Maßgeblich sind § 82 SGB XII (Einkommen) und § 90 SGB XII (Vermögen).

Weiterführende Beiträge zu Einkommen, Freibeträgen & Schonvermögen:

  • Einkommen & Vermögen in der Grundsicherung (SGB II/XII): Begriff, Anrechnung, Schonvermögen

    Unterschied zwischen Einkommen und Vermögen im Bürgergeld und in der Sozialhilfe: Anrechnung, Schonvermögen, Zuwendungen, Beispiele; §§ 11, 12 SGB II; §§ 82, 90 SGB XII.

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a) Einkommen

Was wird als Einkommen angerechnet?

Renten werden in der Regel vollständig leistungsmindernd berücksichtigt. Einkommen aus Erwerbstätigkeit und die im Einkommensteuergesetz genannten Einkünfte (z. B. Vermietung/Verpachtung, Kapitalerträge) sind zu prüfen.

Wie viel darf bei Grundsicherung hinzuverdient werden?

30 % des Einkommens aus Erwerbstätigkeit bleiben unberücksichtigt, höchstens jedoch 50 % der Regelbedarfsstufe 1 – vgl. § 82 Abs. 3 S. 1 SGB XII (Zahlenwert im Beitrag bitte mit aktuellem Stand pflegen).

– Allgemein: Einkommen & Hinzuverdienst

  • Rente & Grundsicherung: Anrechnung bei Bürgergeld (SGB II) und Sozialhilfe (SGB XII)

    Alters- oder Erwerbsminderungsrente: Wie werden Renten auf Bürgergeld/Sozialhilfe angerechnet? Zuständigkeit (Jobcenter/Sozialamt), Freibeträge (Grundrentenzeiten, Riester) – kompakt erklärt

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  • zum Begriff des Einkommens in der Sozialhilfe

    ... müssen Nachzahlungen oder nachträgliche Leistungen von Schadensersatz bei der Bemessung der Leistungen berücksichtigt werden? ...

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  • Grundsicherung im Alter: Hinzuverdienst 2025 – 30 % Abzug & Freibeträge | SGB XII

    Wie viel dürfen Rentner/EM-Beziehende dazuverdienen? 30 %-Abzug (gedeckelt auf ½ RB = 281,50 €), zusätzliche Absetzungen für private Vorsorge und Grundrentenzeiten-Freibetrag. Mit Beispielen 2025 (§ 82, § 82a SGB XII).

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– Rente: Anrechnung & Optionen

  • Vorzeitige Inanspruchnahme der Altersrente für langjährig Versicherte

    1. Altersrente für langjährig Versicherte ... | 2. Altersrente für schwerbehinderte Menschen ... | 3. Altersrente für besonders langjährig Versicherte ...

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– Versicherungen: Absetzposten

  • Sterbegeldversicherung - Absetzung, Aufwendungen ...

    1. Sterbegeldversicherung vom Einkommen absetzbar ... | 2. Sterbegeldversicherung als zusätzlicher Bedarf ... | 3. Versicherung als einzusetzendes Vermögen ...

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  • Versicherungsbeiträge - Berechnung der Grundsicherung im Alter

    Absetzbare Versicherungsbeiträge bei der Berechnung der Leistungen zur Grundsicherung im Alter gemäß der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ...

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b) Vermögen

Kurzinfo Schonvermögen (Stand 01/2024)

Pro volljährige Person 10.000 € Schonvermögen, für jede weitere vom Leistungsberechtigten unterhaltene Person + 500 € – vgl. § 1 DVO zu § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII – kleinere Barbeträge.

Was ist Vermögen im Sinne des SGB XII?

Vermögen sind Geld und geldwerte Güter. Verwertbares Vermögen ist vorrangig einzusetzen, vgl. § 90 Abs. 1 SGB XII.

Wie hoch ist das Schonvermögen?

Seit 1. Januar 2024 gilt ein generelles Schonvermögen von 10.000 € pro volljähriger Person; für jede weitere unterhaltene Person + 500 €.

Rechtsgrundlage: DVO zu § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII (insb. § 1).

– Vermögen & Schonvermögen – Überblick (§ 90 SGB XII)

  • Schonvermögen & Vermögensumwandlung im Bürgergeld und Sozialhilfe | SGB II / XII

    Was gilt als Schonvermögen im Bürgergeld und in der Sozialhilfe? Freibeträge, Karenzzeit, Kfz, Lebensversicherung, Vermögensumwandlung einfach erklärt.

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  • Verwertbares Vermögen in Bürgergeld & Sozialhilfe | § 12 SGB II, § 90 SGB XII

    Nur verwertbares Vermögen ist einzusetzen. Was gilt als verwertbar? – § 12 SGB II & § 90 SGB XII, Härtefälle, Immobilien, Lebensversicherung, Erbschaft.

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  • Kfz bei Grundsicherung im Alter (SGB XII): Schonvermögen & Schutz

    Wann gilt Ihr Auto als angemessenes Schonvermögen nach § 90 Abs. 2 Nr. 10 SGB XII? 2-Schritte-Prüfung, 10.000-€-Schonbetrag, Härtefälle & Kfz-Haftpflicht im Überblick

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  • Hausgrundstück als Schonvermögen (§ 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII) – Sozialhilfe & Grundsicherung erklärt

    Wann ist ein selbstgenutztes Haus bei Sozialhilfe & Grundsicherung geschützt? § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII erklärt: Angemessenheit, Angehörigennutzung, Rechtsprechung (BGH) & Praxisfälle.

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  • Bestattungsvorsorge als Schonvermögen gemäß § 90 SGB XII

    Die im Rahmen eines angesparten Bestattungsvorsorgevertrages angesparten Leistungen des Versicherten können als Schonvermögen zu betrachten sein ...

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3. Kosten der Unterkunft

Bis zu welcher Wohnungsgröße muss das Sozialamt die Kosten übernehmen?

Orientierungswerte (z. B. 50 m² für Alleinstehende) sind Richtwerte. Maßgeblich bleiben die örtlichen Angemessenheitsgrenzen. Formulieren Sie ggf. mit Hinweis auf örtliche Richtlinien, um Verallgemeinerungen zu vermeiden.

In welcher Höhe werden KdU übernommen?

Leistungen für Unterkunft werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit sie angemessen sind, vgl. § 35 Abs. 1 S. 1 SGB XII.

Kosten der Unterkunft – Praxisbeispiele

  • Angemessene Kosten der Unterkunft – § 22 SGB II / § 35 SGB XII

    Leitfaden zu den angemessenen Kosten der Unterkunft (KdU): Wohnfläche, schlüssiges Konzept, WoGG-Fallback, BSG-Urteile & Praxis-Tipps.

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Hinweis

Auf den Beitragsseiten können Sie unentgeltlich Fragen stellen und kommentieren. Bitte prüfen Sie vorher, ob Ihre Frage bereits beantwortet ist (Einführungsseiten, Stichwortverzeichnis).

4. Haushaltsgemeinschaft (SGB XII)

Was ist eine Haushaltsgemeinschaft im Sinne des SGB XII?

Lebt eine hilfebedürftige Person mit anderen Personen in einer Wohnung, wird vermutet, dass sie gemeinsam wirtschaften (Haushaltsgemeinschaft), vgl. § 39 Abs. 1 SGB XII. Es wird vermutet, dass Leistungen zum Lebensunterhalt von den anderen Personen erbracht werden, soweit dies nach deren Einkommens- und Vermögenslage erwartet werden kann.

Haushaltsgemeinschaft – Überblick (§ 39 SGB XII):

  • Die Haushaltsgemeinschaft im SGB II und SGB XII

    ... die Haushaltsgemeinschaft bei der Hilfe zum Lebensunterhalt und der Grundsicherung im Alter gemäß dem SGB XII | Hilfebedürftigkeit und Bedarfsdeckung ...

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  • Berücksichtigung von Einkommen in der Haushaltsgemeinschaft

    I. Konsequenzen des Gesetzes zur Entlastung unterhaltspflichtiger Angehöriger ... | II. Kritik des Deutschen Vereins von 2019 ...

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5. Mehrbedarfe in der Sozialhilfe

Wofür werden Mehrbedarfe gewährt?

Neben dem Regelbedarf werden Sonderbedarfe für typische Lebenssituationen berücksichtigt.

Wo sind die Mehrbedarfe geregelt?

Zentrale Vorschriften: § 30 SGB XII und § 31 SGB XII.

Mehrbedarfe – Überblick (§§ 30, 31 SGB XII):

  • Mehrbedarf für behinderte Menschen nach SGB II & SGB XII

    Mehrbedarf bei Behinderung erklärt: 35 % Zuschlag im Bürgergeld (§ 21 SGB II) · 17 % im Sozialgeld (§ 23 SGB II) · Mehrbedarf nach § 30 SGB XII. Urteil BSG B 4 AS 29/09 R

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  • Mehrbedarf gemäß wegen kostenaufwändiger Ernährung

    Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung ... | ... die Empfehlungen des Deutschen Vereins stellen kein antizipiertes Gutachten dar ...

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  • Einmalige Bedarfe in der Sozialhilfe

    Der Mehrbedarf für eine Erstausstattung in der Sozialhilfe in § 31 SGB XII geregelt ... | ... Gesetzestext ...

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6. Weitere wichtige Fragen (Kapitel 4)

Das Sozialgesetzbuch XII regelt die Sozialhilfe. Sozialhilfe soll nicht nur Armut verhindern, sondern ein Leben in Würde ermöglichen, vgl. § 1 S. 1 SGB XII. Ein Schwerpunkt ist die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41 ff. SGB XII).


Säulendiagramm: Zahl der Empfänger von Grundsicherung im Alter ab 2005
Datenquelle: Statistisches Bundesamt (Link siehe Grafikbeschreibung)

 Daneben gibt es Leistungen nach den Kapiteln 5 bis 8 (Hilfen zur Gesundheit, Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Überwindung besonderer Schwierigkeiten). Beachten Sie bei älteren Statistiken die Jahresangabe und passen Sie sie bei Gelegenheit an.

Hinweis: Pauschalbeträge/Regelbedarfe im Text sollten stets mit „Stand: …“ ausgewiesen und regelmäßig aktualisiert werden.

Weiterführende Beiträge:

– Unterhalt, Erstattung & Rückforderung

  • Verhältnis Unterhalt und Grundsicherung / Antragstellung

    ... Leistungen der Grundsicherung sind auf den Unterhaltsbedarf eines Leistungsempfängers anzurechnen ... | 1. Verhältnis Unterhalt / Leistungen ... | 2. ..

    ... | mehr
  • Auskunftsanspruch gemäß § 117 SGB XII

    Verpflichtung des Unterhaltsverpflichteten zur Auskunft ... | Begriff der „Negativ-Evidenz“ ... | ... zum Auskunftsanspruch gemäß § 117 SGB XII ...

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  • Aufrechnung bei Erstattungsansprüchen des Sozialamtes

    ... die Aufrechnung von Rückforderungsansprüchen ist im SGB XII ähnlich geregelt wie im SGB II ... | 1. § 44 b SGB XII ... | 2. § 26 SGB XII ...

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  • § 102 SGB XII: Kostenersatz durch Erben – Freibetrag, Grenzen & Rückforderung 2025

    Erben müssen Sozialhilfe teils erstatten. § 102 SGB XII erklärt: 10-Jahres-Zeitraum, Freibetrag = 6 × Regelbedarf (2025: 3.378 €), Sondergrenzen bei Pflege

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  • Kostentragungspflicht für eine Bestattung

    ... Erben müssen die Kosten der Bestattung tragen ... | ... aber auch wenn es keinen Erben gibt, sind Angehörige zur Bestattung verpflichtet ...

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  • Billigkeitserlass von Kindergeldrückforderungen ...

    ... ein Erlass der Rückforderung zu Unrecht gezahlten Kindergeldes ist möglich, wenn zuvor Sozialleistungen wegen des Bezuges von Kindergeld gekürzt wurden ...

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– Leistungsberechtigung von EU-/Ausländern

  • Sozialhilfe für Unionsbürger gemäß § 23 Abs. 1 S. 3 SGB XII

    ... freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger sind nach der Rechtsprechung des BSG zur Sozialhilfe berechtigt - dem widerspricht das LSG Nordrhein-Westfalen ...

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  • Überbrückungsleistungen für EU-Bürger

    Überbrückungsleistungen gemäß § 23 Abs. 3 S. 3 und 6 SGB XII solange die Ausländerbehörde keine bestandskräftigen und wirksame Ausweisungsverfügung erlassen hat

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  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

    ... angeblich vorhandene Anreize für den Zuzug sollen beseitigt werden | 1. Leistungsberechtigte und Höhe der Leistungen | 2. Anspruchseinschränkungen ... | ...

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– Systematik & Praxis

  • Vorrang der Grundsicherung im Alter

    Vorrang der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung vor der Hilfe zum Lebensunterhalt gemäß § 19 Abs. 2 SGB XII ... | ...

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  • Sozialleistungen: Auszahlungstermine von Bürgergeld, Wohngeld, Kindergeld & Elterngeld

    Wann wird Bürgergeld, Wohngeld oder Kindergeld überwiesen? Auszahlungstermine im Überblick – plus Tipps bei verspäteter Zahlung

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  • Schadenersatz wegen Verletzung einer Beratungspflicht

    Die Grundsicherungsbehörde kann eine Schadenersatzpflicht gemäß § 839 BGB wegen Verletzung einer Amtspflicht treffen ... so entschied der BGH ...

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– Sonstiges

  • Unterbrechung der Stromversorgung gemäß § 19 StromGVV

    ... der Stromversorger ist unter bestimmten Bedingungen berechtigt, die Stromversorgung gemäß § 19 StromGVV zu unterbrechen, insbesondere bei Nichterfüllung ...

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EINFÜHRUNGSozialhilfe / Grundsicherung im Alter (SGB XII)

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Kippdorfstraße 6-24
42857 Remscheid
 

Telefon: 0 21 91 / 46 00 876
 

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